Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Zugbegleiter bedroht, bespuckt, getreten – Bundespolizei stellt den Täter

Am Dienstag kam es in der Regionalbahn zu einem Übergriff auf einen Zugbegleiter. Letzterer fragte einen jungen Mann nach seiner Fahrkarte. Diese konnte er nicht vorweisen und begann aggressiv den Zugbegleiter zu beleidigen.

Foto: Depositphotos/Unsplash

Am frühen Dienstagmorgen, den 29. September 2020, gegen 01:20 Uhr kam es in der Regionalbahn von Leipzig Richtung Halle zu einem Übergriff auf einen Zugbegleiter. Letzterer fragte einen jungen Mann nach seiner Fahrkarte. Diese konnte er nicht vorweisen und begann umgehend in sehr aggressiver Art und Weise den 39-jährigen Zugbegleiter zu beleidigen.

Diese Beleidigungen gingen gar in Todesdrohungen über. Als der Schwarzfahrer nun mitbekam, dass der Zugbegleiter die Bundespolizei in Halle um Hilfe bat, ging er verärgert auf den Zugbegleiter zu. Um den jungen Mann auf Abstand zu halten, hielt er sein Handterminal ausgestreckt vor seinen Körper. Es wurde ihm entrissen, fiel zu Boden und wurde beschädigt. Zusätzlich trat der Schwarzfahrer den Zugbegleiter gegen die Oberschenkel und bespuckte ihn.

Am Haltepunkt Schkeuditz verließ er die Bahn. Der glücklicherweise unverletzte Zugbegleiter teilte seiner Kollegin den Sachverhalt mit und gab ihr eine Personenbeschreibung des jungen Mannes mit.

Wiedererkannt

Die Kollegin rief dann zwei Stunden später die Bundespolizei in Halle an und gab an, dass sie auf ihrem Zug einen jungen Mann sitzen habe, auf den die Beschreibung des mutmaßlichen Täters zutrifft. Die Beamten stellten diesen noch auf dem Bahnsteig und nahmen ihn mit in die Wache der Bundespolizei auf dem Hauptbahnhof Halle.

Es handelte sich um einen 21-Jährigen, der sich gegenüber den Beamten ebenfalls sehr aggressiv verhielt und auch diese beleidigte. Er räumte die ihm vorgeworfene Tat ein, widerrief sie jedoch wenig später.

Zum Nachteil wird ihm die gesicherte Videoauswertung aus der Bahn geraten, die derzeit ausgewertet wird. Der Deutsche wird sich wegen Beleidigung, Bedrohung, Erschleichen von Leistungen, Sachbeschädigung und Körperverletzung verantworten müssen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg

nf24