Lehmann gestand vor Gericht, nach zwei Bieren und einem Sauren gefahren zu sein. Er bereut den Fehler und beteuert, nicht betrunken gewesen zu sein.
Ex-Fußballtorwart Jens Lehmann gesteht Alkoholfahrt nach Oktoberfest
Der frühere Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann hat vor Gericht zugegeben, nach dem Oktoberfest mit Alkohol im Blut Auto gefahren zu sein. «Im Laufe des Abends habe ich zwei Bier getrunken, zwei Maß, und vielleicht auch noch ein Saures» – also ein Bier mit Wasser, sagte er vor dem Amtsgericht München. «Ich bin gefahren, weil ich der Annahme war, dass ich fahren konnte», sagte der 55-Jährige. «Dahingehend habe ich einen Fehler gemacht, den ich auch bereue.»
«Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß»
Er sei aber – anders als es die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft – nicht betrunken gewesen, habe keine Ausfallerscheinungen gehabt, nicht gelallt und habe auch nicht würgen müssen, wie zwei Polizeibeamte, die ihn in seinem Auto in München aufgriffen, angegeben haben. Er habe lediglich Husten gehabt. «Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß.» Er sage die Wahrheit, betonte Lehmann: «Ich schwöre auf meine Kinder.»
Lehmann war in der Nacht auf den 23. September 2024 nach einem Besuch auf dem Oktoberfest von einer Polizeistreife aufgegriffen worden, weil den Beamten seine Fahrweise aufgefallen war, wie es in der Anklage gegen ihn heißt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft zeigte er sich unkooperativ und zeigte «Stimmungsschwankungen». Er habe «eine verwaschene Aussprache» gehabt und «einen sprunghaften Denkablauf».
Lehmann laut Ermittlern «gereizt, aggressiv, redselig»
Sein Verhalten sei «gereizt, aggressiv, redselig, distanzlos und abweisend» gewesen. Außerdem habe er einen Polizeibeamten auf dem Weg zur Blutabnahme immer wieder angehaucht. Das wies er zurück: «Ich habe ihn nicht angehaucht, weil ich es allein schon unästhetisch finde.»
Laut Staatsanwaltschaft ergab die Überprüfung nach einer Blutabnahme einen Alkoholwert von 0,72 Promille. Lehmann sollte laut seinem Anwalt rund 72.000 Euro Strafe für den Vorfall zahlen – für ein Vergehen, das normalerweise als Ordnungswidrigkeit betrachtet wird und mit einer Zahlung von etwa 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet wird.
Der ehemalige Nationaltorwart und WM-Held von 2006 steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Im letzten Jahr wurde er bereits in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.