Ein Berliner Elektriker steht im Verdacht, 14 Frauen vergewaltigt und die Taten gefilmt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, nachdem die Opfer durch Ermittlungen über ihre Erlebnisse informiert wurden.
68-Jähriger Berliner steht wegen schwerer Sexualdelikte vor Gericht

In einem alarmierenden Fall hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen einen 68-jährigen Mann erhoben, der beschuldigt wird, an 14 Frauen Sexualdelikte begangen und diese Taten gefilmt zu haben. Der Vorwurf umfasst 22 verschiedene Fälle, in denen ihm Vergewaltigung im besonders schweren Sinne sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte die Frauen durch die Verabreichung eines Mixes aus Schlafmitteln und Alkohol in einen Zustand der Bewusstlosigkeit versetzte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lernte er die Opfer über Online-Dating-Plattformen kennen. Die Frauen waren sich der Vorfälle nicht bewusst und erfuhren erst durch die Ermittlungen, was ihnen widerfahren war.
Ermittlungen und Entdeckung der Videos
Die Aufnahmen, die zur Aufdeckung der Taten führten, wurden laut den Ermittlern durch einen Hinweis der Polizei in Niedersachsen entdeckt. Dort gab es einen anderen Verdacht gegen einen mittlerweile verstorbenen Mann, der als Chat-Partner des 68-Jährigen fungierte.
Im Zuge dieser Ermittlungen wurde die Wohnung des Beschuldigten in Berlin-Friedrichsfelde durchsucht, wobei verschiedene Datenträger sichergestellt wurden. Die Auswertung dieser Materialien offenbarte zahlreiche Videos von Sexualstraftaten, die dem Beschuldigten zugeschrieben werden. Am 3. März 2026 wurde eine weitere Durchsuchung durchgeführt, und der Mann kam in Untersuchungshaft.
Aktueller Stand und weitere Opfer
Bislang hat der Verdächtige sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Die Ermittler schätzen, dass insgesamt 58 Frauen betroffen sein könnten. Zehn der mutmaßlichen Opfer sind bislang nicht identifiziert worden. 30 Frauen sind mittlerweile bekannt, jedoch laufen die Ermittlungen in ihren Fällen noch. In drei weiteren Fällen konnte bislang kein ausreichender Tatverdacht festgestellt werden.
Besonders problematisch ist der Fall einer Frau, die angeblich 36 Mal zwischen 2010 und 2014 von dem 68-Jährigen vergewaltigt wurde. Aufgrund der Verjährungsfristen musste das Verfahren jedoch eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass eine Gewaltanwendung in diesem Fall nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden konnte, wodurch die Taten bereits nach fünf Jahren verjährten.
Das Landgericht Berlin wird nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und wann der Prozess stattfinden kann. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, neben einer Verurteilung auch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach einer möglichen Haftstrafe zu erreichen.
Quellen: Focus








