Das Bundeskriminalamt feiert sein 75-jähriges Bestehen mit einem Festakt im Kurhaus Wiesbaden. Politiker, Sicherheitsbehörden und Gesellschaft werden an der Jubiläumsfeier teilnehmen.
75 Jahre BKA: Festakt in Wiesbaden

Wiesbaden (ost)
Technische Information – nicht für redaktionelle Zwecke
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Jahr 2026 feiert das Bundeskriminalamt sein 75-jähriges Jubiläum.
Dieses besondere Ereignis markiert nicht nur eine lange Geschichte der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und internationalen Partnern, sondern auch die kontinuierliche Anpassung an neue Bedrohungen und Herausforderungen. Seit 75 Jahren steht das Bundeskriminalamt für Sicherheit und Verantwortung. Durch Innovation und Fachwissen schützt es die Menschen in Deutschland.
Das Leitmotiv des Jubiläumsjahres lautet daher:
Sicherheit, Verantwortung, Innovation.
75 Jahre BKA: Gemeinsam das Richtige tun.
Am Donnerstag, dem 12.03.2026, findet anlässlich des Jubiläums eine Feier im Kurhaus Wiesbaden statt. Politiker, Vertreter von Sicherheitsbehörden und der Gesellschaft werden an der Jubiläumsfeier teilnehmen.
Termin: Donnerstag, 12.03.2026, 15:00 Uhr (Einlass: 14:00) Ort: Kurhaus Wiesbaden, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden
Programm:
Das Programm ist von 15:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr geplant, gefolgt von einem Stehempfang. Es sind voraussichtlich Reden von Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und BKA-Präsident Holger Münch geplant. Wir möchten darauf hinweisen, dass Film- und Fotoaufnahmen nur während des offiziellen Programms erlaubt sind.
Bitte teilen Sie uns bis zum 5. März per E-Mail an pressestelle@bka.bund.de mit, ob Sie an der Feier teilnehmen werden. Bitte geben Sie auch Ihr Geburtsdatum und -ort, Ihr Medium und Ihre Funktion an. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Plätze für Medienvertreter begrenzt sind.
Hinweis für Kamerateams:
Live-Übertragungen aus dem Veranstaltungssaal sind möglich. Bitte wenden Sie sich bei Ihrer Ankunft an die Mitarbeiter der BKA-Pressestelle.
Hinweise für Übertragungswagen:
Neben der Veranstaltungshalle stehen zwei Parkplätze für Übertragungswagen zur Verfügung. Bitte melden Sie Übertragungswagen mit den entsprechenden Kennzeichen gesondert per E-Mail an pressestelle@bka.bund.de an.
Rechtliche Informationen zur Datenerhebung: Das Bundeskriminalamt ist gemäß §8 Abs. 1 BKAG dazu verpflichtet, eigene Veranstaltungen vor Gefahren zu schützen, die die Erfüllung seiner Aufgaben beeinträchtigen könnten. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verpflichtung erhebt das BKA personenbezogene Daten von Teilnehmern an BKA-Veranstaltungen. Ziel der Datenerhebung ist es, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Die Befugnis zur Datenerhebung ergibt sich aus § 9 Abs. 2 S. 1 BKAG. Demnach kann das BKA personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung der behördlichen Eigenschutzaufgaben gemäß § 8 BKAG erforderlich ist. Eine Einwilligung der betroffenen Personen in die Datenerhebung ist nicht erforderlich.
Quelle: Presseportal








