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Aalen: Bekämpfung der Schwarzarbeit/Zoll-Bilanz 2025

Gezielte Kontrollen bringen mehr Verfahren und höhere Haftstrafen. Bußgelder steigen um 20 Prozent.

Festnahme: Illegale Beschäftigung in der Gastronomie
Foto: Presseportal.de

Ulm (ost)

Gezielt überprüfen, wo Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verbreitet sind. Im letzten Jahr haben die 210 Ermittlerinnen und Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm bei weniger überprüften Arbeitnehmern (9345, 2024: 10.237) und Arbeitgebern (930, 2024: 1105) mehr Verstöße aufgedeckt.

Im Jahr 2025 leiteten die Zöllner

Die Anzahl der abgeschlossenen Verfahren war mit 1177 Bußgeld- und 2371 Strafverfahren in etwa auf Vorjahresniveau. Der ermittelte Schaden für die Sozialkassen betrug mit 25,7 Mio. Euro etwas weniger als noch in 2024 (27,4 Mio.).

Das Hauptzollamt Ulm ist an vier Standorten im Bezirk mit Einheiten zur Schwarzarbeitsbekämpfung präsent, neben Ulm auch in Aalen, Pfullingen und Friedrichshafen.

Ergebnisse im Einzelnen:

Ulm 361 Arbeitgeberprüfungen, 2.387 Arbeitnehmer Eingeleitete Verfahren: 645, Schadenssumme: 15,43 Mio. Aalen 116 Arbeitgeberprüfungen, 945 Arbeitnehmer Eingeleitete Verfahren: 180, Schadenssumme: 3,7 Mio. Pfullingen 279 Arbeitgeberprüfungen, 3.327 Arbeitnehmer Eingeleitete Verfahren: 488, Schadenssumme: 2,10 Mio. Friedrichshafen 174 Arbeitgeberprüfungen, 2.686 Arbeitnehmer Eingeleitete Verfahren: 274, Schadenssumme: 1,95 Mio.

Die übrigen Verfahren wurden direkt durch das Sachgebiet Ahndung des Hauptzollamts Ulm ermittelt und geführt.

Ermittlungsschwerpunkte im vergangenen Jahr waren:

Gastronomie

Mit betriebswirtschaftlichen Auslastungsberechnungen konnten die Zöllner Verfahren mit Freiheitsstrafen abschließen. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand die Gegenüberstellung betrieblicher Kennzahlen mit den gemeldeten Mitarbeitern, Öffnungszeiten und Materialkosten, um die tatsächlichen Arbeitsentgelte und Sozialabgaben zu ermitteln.

Bauwesen

Probleme mit Subunternehmern und sogenannten Abdeckrechnungen im Zusammenhang mit organisierter Schwarzarbeit. Bei Schwarzarbeitskontrollen fielen in einem Bauunternehmen ungewöhnlich niedrige Arbeitszeiten auf. Recherchen ergaben, dass das Unternehmen bundesweit Subunternehmer einsetzte, die in anderen Ermittlungsverfahren als Ersteller von sogenannten Abdeckrechnungen bekannt waren. Abdeckrechnungen sind Scheinrechnungen, um Leistungen in Rechnung zu stellen, die von Schwarzarbeitern erbracht wurden. Das überwiesene Geld wird dann – abzüglich einer Provision – in bar an das Bauunternehmen zurückgeführt, das damit die Schwarzlöhne bezahlt.

Sicherheit

Haftstrafe für den Geschäftsführer der Sicherheitsbranche. Der Beschuldigte nutzte sogenannte Strohmänner, die Sicherheitsunternehmen für ihn gründeten. Gewerbeanmeldungen, IHK-Bescheinigungen und Bewachungserlaubnisse wurden gefälscht. Arbeitnehmer wurden nicht oder nur teilweise zur Sozialversicherung angemeldet, was zu einem Beitragsschaden von ca. 1,8 Mio. Euro führte. Lohnbestandteile wurden zudem als Reisekosten deklariert, um Beiträge zu reduzieren.

Illegaler Aufenthalt

Sogar kurze Zeiträume illegaler Beschäftigung können zu empfindlichen Strafen führen. In 49 Verfahren wurden Geldstrafen in Höhe von insgesamt 107.650 Euro verhängt. Bereits für wenige Tage illegaler Beschäftigung von Drittausländern legen Gerichte Geldstrafen von bis zu 7000 Euro fest.

Quelle: Presseportal

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