Ein somalischer Staatsangehöriger wurde mit gefälschten Dokumenten von der Bundespolizei entlarvt und konnte eine Haftstrafe durch Geldstrafe vermeiden.
Ausweismissbrauch bei Grenzkontrolle in Kehl

Kehl (ost)
Während der vorübergehenden Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen wurde am 25. Januar 2026 ein somalischer Staatsbürger von der Bundespolizei in Kehl kontrolliert. Ein 25-jähriger Mann war mit einer grenzüberschreitenden Straßenbahn von Frankreich nach Deutschland gereist. Er zeigte den Beamten einen französischen Aufenthaltstitel und eine gültige französische Asylbescheinigung vor. Bei der genauen Überprüfung seiner Identität und der vorgelegten Unterlagen stellte sich jedoch heraus, dass die Person auf den Dokumenten eine andere war.
Dies verstärkte den Verdacht des Ausweismissbrauchs und des versuchten illegalen Grenzübertritts. Auf der Polizeistation wurden die Fingerabdrücke des 25-Jährigen überprüft. Es stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl wegen Beleidigung gegen ihn vorlag. Durch die Zahlung der geforderten Geldstrafe konnte der Mann eine 30-tägige Haftstrafe vermeiden.
Die gefälschten Dokumente wurden beschlagnahmt und dem Mann wurde die Einreise nach Deutschland verweigert.
Quelle: Presseportal








