Am 4. August 2025 wurde ein pakistanischer Staatsangehöriger am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden aufgrund von PNR-Daten festgenommen. Die Bundespolizei verhinderte seine Einreise aufgrund eines bestehenden Einreiseverbots.
Baden-Baden: Abschiebung – Bundespolizei stellt Einreiseverbot aufgrund PNR-Daten fest

Rheinmünster (ost)
Am 4. August 2025 wurde am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden ein pakistanischer Staatsbürger aufgrund von PNR-Daten von der Bundespolizei festgenommen. Die Beamten der Bundespolizei überprüften den 35-jährigen Mann im Rahmen der Kontrolle eines Fluges aus Portugal. Er identifizierte sich mit einem pakistanischen Reisepass und einem portugiesischen Aufenthaltstitel.
Bei der Identitätsprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot bestand. Die Bundespolizei leitete daraufhin Maßnahmen zur Beendigung seines Aufenthalts ein.
Am 5. August wurde er über den Flughafen Frankfurt am Main nach Portugal abgeschoben. Darüber hinaus erwartet ihn eine Anzeige wegen illegaler Einreise trotz eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots.
Hintergrund:
Seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, dem Bundeskriminalamt für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Passagiere zu übermitteln. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (z.B. Name des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zur Verhinderung, Aufdeckung und Verfolgung von terroristischen Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei Treffern in Fahndungsdatenbanken werden die Informationen an die Bundespolizei weitergeleitet, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
Quelle: Presseportal








