Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Baden-Württemberg: Durchsuchungen und Strafanzeigen wegen Cybergrooming

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe bekämpfen Cybergrooming. 10 Männer werden verdächtigt, Kinder im Internet sexuell anzusprechen.

Symbolbild
Foto: Presseportal.de

Stuttgart/Karlsruhe (ost)

Im Zuge von präventiven Internetuntersuchungen gingen das Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gemeinsam gegen das Phänomen des Cybergroomings vor.

Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte zu knüpfen. Laut einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW hatten bereits 24 Prozent der 8- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland Erfahrungen mit solchen Annäherungsversuchen. Auch in Baden-Württemberg sind Minderjährige betroffen.

Im Herbst 2025 waren speziell geschulte Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamtes über mehrere Tage hinweg in sozialen Netzwerken und Chatplattformen unterwegs, indem sie sich als vermeintliche Minderjährige ausgaben.

Anhand der geführten Chats konnten 10 verdächtige Männer im Alter von 19 bis 47 Jahren identifiziert werden. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt gemäß § 176a StGB, der Verbreitung von pornografischem Material gemäß § 184 StGB sowie des Besitzes kinderpornografischer Inhalte gemäß 184b StGB eingeleitet. Bei einer Verurteilung drohen den Beschuldigten Geld- oder Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

In den darauffolgenden Monaten wurden die Wohnungen von acht Verdächtigen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt durchsucht. Dabei wurden zahlreiche Computer, Smartphones und andere digitale Speichermedien sichergestellt. Zwei weitere Verdächtige sind derzeit flüchtig.

Die Ermittlungsbehörden appellieren, die Polizei über entsprechende Vorfälle zu informieren. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, selbst Ermittlungen durchzuführen, da dies strafbar sein kann.

Prävention: So können Erwachsene Kinder im Internet schützen

Wählen Sie gemeinsam mit Kindern geeignete Internetangebote aus und setzen Sie klare Regeln für die Nutzung fest.

Kinder sollten ihr tatsächliches Alter bei der Anmeldung angeben, um die Sicherheitsfunktionen der Plattformen zu aktivieren. Der Benutzername und das Profil sollten jedoch keine Rückschlüsse auf das Alter zulassen.

Sprechen Sie regelmäßig über Online-Erfahrungen. Kinder sollten wissen, dass sie sich jederzeit an vertrauenswürdige Erwachsene wenden können.

Akzeptieren Sie auch anonyme Gesprächsbedürfnisse und verweisen Sie auf Unterstützungsangebote wie das Hilfeportal sexueller Missbrauch (www.hilfe-portal-missbrauch.de), Nummer gegen Kummer (www.nummergegenkummer.de) oder fragZEBRA (www.fragzebra.de).

Weitere Informationen zum Thema Cybergrooming sowie Hinweise zum angemessenen Verhalten nach einem Vorfall finden Sie unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybergrooming

Hinweise auf jugendgefährdende oder strafbare Inhalte im Internet können auch an Plattformbetreiber, die Polizei oder Meldestellen wie jugendschutz.net oder die Internet-Beschwerdestelle gemeldet werden.

Alternativ steht auch die Onlinewache der Polizei zur Verfügung.

Quelle: Presseportal

nf24