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Basel: Gesuchter muss Restfreiheitsstrafe verbüßen

26-Jähriger verurteilt wegen Drogenhandels an Jugendliche, versucht erneut nach Deutschland einzureisen und muss restliche Haftstrafe verbüßen.

Foto: unsplash

Basel (ost)

Ein 26-Jähriger wurde wegen des Verkaufs von Betäubungsmitteln an Jugendliche zu einer Haftstrafe von über einem Jahr verurteilt. Nachdem er einen Teil der Strafe verbüßt hatte, wurde er abgeschoben. Er versuchte jedoch erneut, nach Basel einzureisen, und muss nun den Rest der Haftstrafe absitzen.

Am Montagabend, dem 5. Februar 2024, kontrollierte die Bundespolizei den tunesischen Staatsangehörigen in einem Fernzug nach Deutschland. Da er sich nicht ausweisen konnte, endete die Reise auf dem Bundespolizeirevier in Basel. Bei der Überprüfung der Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass noch ein Haftbefehl vollstreckt werden musste. Vor fünf Jahren wurde der Mann wegen eines Betäubungsmitteldelikts von einem deutschen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Nachdem er einen Teil der Strafe verbüßt hatte, wurde der damals 21-Jährige in sein Heimatland abgeschoben. Jetzt versuchte er erneut, nach Deutschland einzureisen, und muss die restlichen 249 Tage der Freiheitsstrafe absitzen. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und brachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Aufgrund eines mehrjährigen Einreiseverbots wird er sich auch wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten müssen. Nach Verbüßung der Haftstrafe muss der Mann mit einer erneuten Abschiebung rechnen.

Kontakt:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Friedrich Blaschke
Telefon: +49 7628 8059 1011
E-Mail: Friedrich.Blaschke@polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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