Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Berlin: DPolG unterstützt schärfere Regeln für Messerangriffe und Überwachung

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die geplante Einstufung schwerer Messerangriffe als Verbrechen und die Ausweitung der elektronischen Fußfessel für Gefährder. Es ist entscheidend, dass die Länder die Maßnahmen zügig gesetzlich verankern und umsetzen.

Foto: unsplash

Berlin (ost)

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht im 10-Punkte-Plan der Bundesregierung zahlreiche richtige und längst überfällige Ansätze zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Besonders die geplante Einstufung schwerer Messerangriffe als Verbrechen und die Ausweitung der elektronischen Fußfessel für Gefährder setzen die richtigen Schwerpunkte. Entscheidend wird nun sein, dass die Länder die vorgesehenen Maßnahmen zügig gesetzlich verankern und konsequent umsetzen.

Besonders positiv bewertet die DPolG die geplante Einstufung schwerer Messerangriffe als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Bundesregierung will künftig gefährliche Körperverletzungen mit Messern härter bestrafen und als Verbrechen einordnen.

Der 1. Stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende Ralf Kusterer erklärt:

“Diese Änderung hat nicht nur eine strafrechtliche Signalwirkung. Sie schließt zugleich eine Lücke im Bereich der Untersuchungshaft. In der Praxis erleben wir immer wieder, dass gewalttätige Messerangreifer bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß bleiben. Wird die Tat als Verbrechen eingestuft, sind die Möglichkeiten der Justiz deutlich größer, gefährliche Täter frühzeitig in Haft zu nehmen. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung.”

Besonders zu begrüßen ist die geplante Vereinheitlichung und Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. “Die elektronische Fußfessel ist ein wirksames Mittel, um gefährliche Personen engmaschig zu kontrollieren und Verstöße gegen Aufenthaltsvorgaben frühzeitig zu erkennen. Wer von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft wird, darf nicht einfach aus dem Blick geraten”, betont Kusterer.

Aus Sicht der DPolG sollte dieses Instrument jedoch nicht ausschließlich auf islamistische Gefährder beschränkt bleiben. Gerade im Bereich der organisierten Rauschgiftkriminalität und bei besonders gefährlichen Drogendealern sollte der Gesetzgeber ebenfalls die Möglichkeiten einer elektronischen Überwachung prüfen und erweitern.

Ebenso richtig sei die Absicht, die Möglichkeiten des Präventivgewahrsams auszubauen und bestehende Instrumente konsequenter anzuwenden. Kusterer: “Die Polizei muss in der Lage sein, konkrete Gefahren rechtzeitig zu unterbinden, bevor Menschen zu Schaden kommen. Der Schutz potenzieller Opfer muss dabei Vorrang haben.”

Die DPolG unterstützt zudem ausdrücklich den Ansatz, die Sicherung von Verkehrsdaten nicht nur Bundesbehörden, sondern auch den Ermittlungsbehörden der Länder zu ermöglichen. Gerade bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sind Kommunikations- und Verbindungsdaten häufig entscheidende Ermittlungsansätze. Polizei und Staatsanwaltschaften in den Ländern dürfen hier nicht schlechter gestellt sein als Bundesbehörden.

“Der 10-Punkte-Plan enthält viele sinnvolle und praktikable Ansätze. Jetzt müssen Bund und Länder beweisen, dass sie es ernst meinen, indem sie die erforderlichen gesetzlichen Regelungen schaffen und die Maßnahmen auch tatsächlich anwenden”, sagt Kusterer abschließend.

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Baden-Württemberg für 2022/2023

Die Drogenraten in Baden-Württemberg zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 40.049 Fälle aufgezeichnet, wovon 36.787 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 32.420, davon waren 28.389 männlich, 4.031 weiblich und 10.727 nicht-deutsche Verdächtige. Im Jahr 2023 wurden 37.873 Fälle gemeldet, von denen 34.877 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 30.714, davon waren 26.963 männlich, 3.751 weiblich und 11.419 nicht-deutsche Verdächtige. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 73.917 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 40.049 37.873
Anzahl der aufgeklärten Fälle 36.787 34.877
Anzahl der Verdächtigen 32.420 30.714
Anzahl der männlichen Verdächtigen 28.389 26.963
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 4.031 3.751
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 10.727 11.419

Quelle: Bundeskriminalamt

Karte für diesen Artikel

nf24