Bundespolizei vollstreckt offenen Haftbefehl gegen ukrainischen Staatsangehörigen wegen nicht gezahlter Geldstrafe. Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen verhängt.
Berlin: Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz
Konstanz (ost)
Am Dienstag in Konstanz haben Beamte der Bundespolizei einen Haftbefehl vollstreckt, weil der Gesuchte eine offene Geldstrafe nicht bezahlen konnte und stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten musste.
Am Abend des Dienstags, dem 2. September 2025, überprüfte die Bundespolizeiinspektion Konstanz einen ukrainischen Staatsbürger, der als Passagier eines Fernreisebusses ins Land einreiste, an der Gemeinschaftszollanlage in Konstanz. Dort entdeckten sie einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Juni 2024 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den 44-Jährigen erlassen. Die fällige Zahlung war bisher ausstehend. Da der Mann vor Ort die Strafe nicht begleichen konnte, brachten ihn die Beamten zur Verbüßung einer 35-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Presseportal