Ein 45-jähriger Ortenauer erhielt zu Unrecht 7.000 Euro Sozialhilfe, verurteilt zu 5 Monaten auf Bewährung.
Betrug beim Jobcenter Ortenaukreis

Offenburg (ost)
Das Amtsgericht Lahr verurteilte einen 45-jährigen Ortenauer zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Mann hatte zwölf Monate lang Leistungen vom Jobcenter Ortenaukreis zu Unrecht erhalten, wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach ermittelte. Die Höhe der Leistungen richtete sich danach, dass er in einer Bedarfsgemeinschaft lebte und somit auch Verantwortung für seine Ehefrau und Kinder trug.
Zöllner stellten fest, dass der Mann während eines Teils des Leistungszeitraums nicht nur einer, sondern zwei bezahlten Beschäftigungen nachging. Dies traf auch auf seinen 18-jährigen Sohn zu. Insgesamt hatte er mehr als 7.000 Euro an Sozialhilfe zu Unrecht erhalten. Da er die Beschäftigungen dem Jobcenter verschwiegen hatte, wurde er vom Amtsgericht Lahr wegen Betrugs verurteilt. Das Urteil berücksichtigte auch seine Vorstrafen.
Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig und der Mann wurde zur Rückzahlung der Leistungen aufgefordert.
Quelle: Presseportal