Jedes Jahr im Frühjahr locken Sonnenschein und milde Temperaturen zahlreiche Auto- und Motorradfans auf die Straßen. Kontrollen zeigen illegale Tuningmaßnahmen und gefährliches Fahrverhalten auf.
Böblingen: Tuning, Posing, Kraftfahrzeugrennen – Einblick in die Arbeit des Polizeipräsidiums Ludwigsburg

Ludwigsburg (ost)
Jedes Frühjahr ziehen Sonnenschein und angenehme Temperaturen viele Auto- und Motorradfans mit ihren sportlichen Fahrzeugen auf die Straßen. Viele Saisonkennzeichen beginnen am ersten März oder ersten April, und seit Jahren gilt der Karfreitag, auch bekannt als „Car-Friday“ in entsprechenden Szenen, als inoffizieller Start in die Saison. Um von Anfang an Präsenz zu zeigen und sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß verläuft, führen speziell qualifizierte Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Ludwigsburg regelmäßig entsprechende Kontrollen von Fahrzeugen und Personen durch. Eine Kontrollaktion in der sogenannten „Posing-/ Tuning-/ Eventszene“ (kurz PTE) fand beispielsweise im Rahmen des Fahndungs- und Sicherheitstags am 27. März 2026 mit Beteiligung der Presse in Böblingen statt (Pressemitteilung zum Fahndungs- und Sicherheitstag: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/6246629). In den Monaten April und Mai liegt der Fokus auch auf Zweirädern, was nicht nur Motorräder betrifft, sondern auch Fahrräder, Pedelecs und e-Scooter.
Am 3. April 2026 (dem diesjährigen „Car-Friday“) wurden ebenfalls mobile Kontrollen mit Schwerpunkt „PTE“ in den Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen durchgeführt. Das Ziel war nicht, den Fahrzeugliebhabern den Spaß zu verderben, sondern die schwarzen Schafe zu identifizieren, die sich beispielsweise durch illegales Tuning oder gefährliches Fahrverhalten über Recht und Gesetz hinwegsetzen und damit auch die Sicherheit anderer gefährden. Bei dem Einsatz am Karfreitag wurden insgesamt 75 Fahrzeuge und 87 Personen kontrolliert. Auch wenn die meisten keine Verstöße aufwiesen, gab es dennoch viel zu tun für die Kontrollkräfte. So wurden beispielsweise 16 Fahrzeuge entdeckt, die illegal technisch modifiziert wurden, sodass sie keine Betriebserlaubnis mehr hatten. In sechs Fällen musste die Weiterfahrt mit den Fahrzeugen aufgrund schwerwiegender Veränderungen und Mängel untersagt werden. Neben Tuning-spezifischen Verstößen wurden auch weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten angezeigt. Drei Fahrer waren beispielsweise ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Drei Fahrer waren auf der Autobahn um mehr als 40 Stundenkilometer zu schnell, was zu Bußgeldern und Fahrverboten führte. Weitere Verstöße umfassten Unterschreitungen des Sicherheitsabstands, unerlaubtes Rechtsüberholen, Rotlichtverstöße, nicht eingehaltene Rettungsgassen oder die Nutzung des Standstreifens.
In Gesprächen und Presseanfragen wird oft deutlich, dass verschiedene Begriffe ohne genaue Unterscheidung verwendet werden. „Raser“ werden häufig mit „Tunern“ gleichgesetzt, und jeder, der ein sportlich aussehendes Fahrzeug fährt, wird als „Poser“ betrachtet. Aus polizeilicher Sicht wird dies der Situation (und vor allem den Menschen dahinter) nicht gerecht. Es sollte genauer differenziert werden, um verschiedene Phänomene besser einzuordnen zu können.
Die Polizei versteht unter „Tuning“ beispielsweise optische oder technische Veränderungen an Fahrzeugen, um sie individueller oder sportlicher erscheinen zu lassen. Solange die geltenden Vorschriften eingehalten werden, gibt es nichts zu befürchten. Tuning wird nur illegal, wenn dadurch die Betriebserlaubnis erlischt, die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, Lärmemissionen die Grenzwerte überschreiten oder übermäßige Schadstoffemissionen die Umwelt belasten. Nicht jeder Kfz-Umbau ist verboten, aber nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch erlaubt.
Sich mit Gleichgesinnten zu treffen und das eigene Fahrzeug zu präsentieren, ist grundsätzlich legitim. Wenn jedoch durch übertriebenes Beschleunigen, durchdrehende Reifen oder lautes Aufheulen des Motors die Aufmerksamkeit erregt werden soll, spricht man von „Posing“. Posing überschreitet rechtliche Grenzen und gefährdet teilweise auch andere Personen. Die Polizei greift konsequent ein, um solche Verhaltensweisen zu unterbinden und gleichzeitig allen anderen die ungestörte Ausübung ihrer Fahrzeugleidenschaft zu ermöglichen. Allein im ersten Quartal 2026 (noch vor dem inoffiziellen Saisonstart am „Car-Friday“) wurden beispielsweise in den Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen insgesamt über 40 Fahrzeugführer angezeigt, die mit ihren Fahrzeugen Kreise mit Reifenabrieb auf der Fahrbahn hinterließen (sogenannte „Donuts“) oder unnötigen Lärm durch durchdrehende Reifen und lautes Aufheulen des Motors verursachten. Dies sind nur die Fälle, in denen eine verantwortliche Person von der Polizei erwischt wurde. Das Dunkelfeld dürfte wahrscheinlich deutlich höher sein.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind ein extrem gefährliches Phänomen, das gemäß Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs strafbar ist. Diese Vorschrift dient dem Schutz des öffentlichen Straßenverkehrs und aller Verkehrsteilnehmer. Der Begriff des Kraftfahrzeugrennens ist leicht irreführend, da nicht nur „klassische“ Rennen mehrerer Fahrzeuge gemeint sind. Der Tatbestand kann auch erfüllt werden, wenn einzelne Personen grob verkehrswidrig und viel zu schnell fahren, um eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Auch Fluchten vor der Polizei, um beispielsweise einer Verkehrskontrolle zu entgehen, fallen darunter. Der tragische Ausgang eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens am 20. März 2025 in Ludwigsburg, bei dem zwei junge Frauen ihr Leben verloren, zeigt die Gefährlichkeit solcher Verhaltensweisen. Die für das Autorennen verantwortlichen Fahrer wurden gestern (07.04.2026) in erster Instanz wegen Mordes bzw. versuchten Mordes verurteilt. Obwohl schwere Unfälle die Ausnahme sind, zeigt die Statistik dennoch eine zunehmende Anzahl von Fällen. Während im Jahr 2020 insgesamt 21 verbotene Kraftfahrzeugrennen beim Polizeipräsidium Ludwigsburg zur Anzeige gebracht wurden (BB: 9, LB: 12), stieg die Zahl im Jahr 2025 auf 50 Fälle (BB: 27, LB: 23). Für das laufende Jahr zeichnet sich bisher keine Entspannung ab: Seit Jahresbeginn wurden 16 verbotene Rennen registriert (BB: 6, LB: 10), davon allein 5 Fälle seit dem 1. April 2026 (BB: 2, LB: 3). Der überwiegende Teil der festgestellten Kraftfahrzeugrennen waren Verfolgungsfahrten mit der Polizei, um einer Kontrolle zu entgehen, beispielsweise aufgrund fehlender Fahrerlaubnis, Alkoholeinfluss oder zur Vertuschung anderer Straftaten. Bei der oft riskanten Fahrweise hängt es oft vom Zufall ab, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht. Ein solches Verhalten gefährdet die Öffentlichkeit in hohem Maße, weshalb die Polizei alles daransetzt, die Fahrten zu stoppen und die Fahrer zur Verantwortung zu ziehen.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Baden-Württemberg für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Baden-Württemberg im Jahr 2023 zeigt insgesamt 306644 Unfälle. Davon hatten 33630 Unfälle Personenschaden, was 10.97% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 10355 Unfälle aus, was 3.38% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1733 Fällen registriert, was 0.57% entspricht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 260926 Fälle, was 85.09% ausmacht. Innerorts gab es 25663 Unfälle (8.37%), außerorts (ohne Autobahnen) 13562 Unfälle (4.42%) und auf Autobahnen 3369 Unfälle (1.1%). Die Anzahl der Getöteten lag bei 369, Schwerverletzte bei 6139 und Leichtverletzte bei 36086.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 306.644 |
| Unfälle mit Personenschaden | 33.630 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 10.355 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 1.733 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 260.926 |
| Ortslage – innerorts | 25.663 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 13.562 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 3.369 |
| Getötete | 369 |
| Schwerverletzte | 6.139 |
| Leichtverletzte | 36.086 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








