Zöllnerinnen und Zöllner der FKS haben 52.100 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 98.200 Strafverfahren eingeleitet, Schaden von 675 Millionen Euro aufgedeckt.
Bonn: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls legt Jahresbilanz 2025 vor

Bonn (ost)
Im Jahr 2025 haben die Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bundesweit mehr als 52.100 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (2024: etwa 49.700) und rund 98.200 Strafverfahren (2024: etwa 96.800) gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt.
Auch die abgeschlossenen Verfahren verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg auf rund 93.500 Strafverfahren (2024: 90.800) und 49.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: 46.500).
Im vergangenen Jahr überprüfte die FKS etwa 25.800 Arbeitgeber (2024: 25.300).
Die Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von knapp 1.200 Jahren und deckten einen Gesamtschaden von rund 675 Millionen Euro auf.
Die festgestellte Schadenssumme setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und „sonstigen Schäden“ (insbesondere nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubskassenbeiträgen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen.
Die Ergebnisse bestätigen die erfolgreiche Strategie der FKS in Bezug auf eine risikoorientiertere Wahrnehmung der Prüf- und Ermittlungstätigkeit. Die gezieltere Vorgehensweise führt dazu, dass die FKS vermehrt strukturelle Schwarzarbeit und organisierte Formen der Schwarzarbeit ins Visier nimmt. Im Jahr 2025 hat die FKS bundesweit mehr als 60 Verfahrenskomplexe im Bereich der Organisierten Kriminalität bearbeitet.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben verschiedene Aspekte
Die FKS prüft unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ob sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl aufgrund von Hinweisen als auch aufgrund eigener Risikoeinschätzungen durch, insbesondere in Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind. Arbeitnehmerbefragungen vor Ort werden oft von komplexen Geschäftsunterlagenprüfungen und gegebenenfalls Ermittlungen begleitet. Neben diesen Prüfungen führte die FKS im vergangenen Jahr auch konzertierte, bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch, die sich unter anderem auf das Baugewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Sicherheitsgewerbe, die Friseur- und Kosmetikbranche sowie das Taxi- und Mietwagengewerbe konzentrierten.
Zukünftig wird die FKS durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG), das Ende 2025 in Kraft trat, noch schlagkräftiger.
Durch das Gesetz wird die Grundlage für ein modernes, weiterentwickeltes Risikomanagement geschaffen. Insbesondere wurde eine Rechtsgrundlage für die Einführung einer modernen Datenanalyse geschaffen, um die Datenmengen der FKS und anderer Behörden systematisch auf bestehende Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auszuwerten und risikobehaftete Prüfobjekte besser zu identifizieren. Das Gesetz erweitert auch die Befugnisse der FKS und schafft die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertigere Aufgabenerledigung, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und effizientere Bekämpfung organisierter krimineller Strukturen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/08/2025-08-06-bekaempfung-schwarzarbeit.html.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Jahresergebnisse nach Branchen, Bundesländern, Hauptzollämtern und Tatbeständen finden Sie auf www.zoll.de unter folgendem Link https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html.
Quelle: Presseportal








