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Bonn: Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie

Der Zoll führte eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Die Zöllner befragten Arbeitnehmer, führten Geschäftsunterlagenprüfungen durch und leiteten über 360 Strafverfahren ein.

Foto_Quelle Zoll
Foto: Presseportal.de

Bonn (ost)

Am 8. Juni 2024 führte der Zoll eine landesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe durch, ohne einen konkreten Verdacht zu haben.

Etwa 2.400 Zöllnerinnen und Zöllner befragten fast 6.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen und überprüften mehr als 400 Geschäftsunterlagen. An der Aktion waren auch über 300 Mitarbeiter anderer Kooperationsbehörden des Zolls beteiligt, wie z.B. die Landesfinanzverwaltung oder die Ausländerbehörden.

Vor Ort leiteten die Zollbeamten bereits über 360 Strafverfahren und mehr als 620 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In fast 200 Fällen handelte es sich um illegalen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und in etwa 120 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die jeweiligen Arbeitgeber wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet. In rund 170 Fällen wurde auch gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung verstoßen. Darüber hinaus ergaben sich in über 2.200 Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße, insbesondere im Bereich der Beschäftigung von Ausländern, der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und der Vorenthaltung von Beiträgen. Diese Fälle werden nun von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls weiterverfolgt, indem die vor Ort gesammelten Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen werden.

Der Zoll legt besonderen Wert auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Hotellerie und Gastronomie. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt immer wieder Verstöße in diesen personalintensiven Branchen mit variablen Arbeitszeiten und Arbeitsmengen fest.

Zusatzinformation:

Der Zoll leistet durch umfassende Prüf- und Ermittlungsverfahren einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, um die Sozialsysteme und Staatseinnahmen zu sichern und faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen risikoorientiert, sowohl stichprobenartig als auch vollständig für alle Mitarbeiter eines Arbeitgebers. In besonders betroffenen Branchen führt die FKS das ganze Jahr über regelmäßig landesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit verstärktem Personaleinsatz durch, um eine besonders hohe Anzahl von Prüfungen in der jeweiligen Branche sicherzustellen.

Kontakt:

Generalzolldirektion
Sarah Garbers
Telefon: 0228/303-11122
E-Mail: Pressestelle.GZD@zoll.bund.de
http://www.zoll.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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