Die Ermittlungserfolge der BAO Carré im Zusammenhang mit den Delikten werden in Mannheim und Umgebung weiterhin untersucht.
Brandstiftung und Erpressung in Mannheim und Umgebung

Mannheim/Rhein-Neckar-Kreis (ost)
Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
Die Besondere Aufbauorganisation Carré (BAO Carré), die im Mai 2026 beim Polizeipräsidium Mannheim eingerichtet wurde, führt in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Mannheim umfangreiche Ermittlungen zu einer Serie von Erpressungsdelikten und den damit verbundenen Brandstiftungen in Mannheim und Umgebung durch.
Basierend auf den bisherigen Ermittlungen sind die Taten einer international agierenden kriminellen Organisation namens “Daltons” oder “Daltonlar” zuzuordnen. Diese Gruppe gilt als äußerst gewaltbereit und rekrutiert oft gezielt junge Täter, weshalb sie in sozialen Medien häufig als “Gen-Z-Mafia” bezeichnet wird.
Seit März 2026 gab es eine Vielzahl von Schutzgeldforderungen gegen türkische oder türkischstämmige Geschäftsleute aus Mannheim und Umgebung, wobei die geforderten Beträge im Millionenbereich lagen. In den bekannten Fällen soll es keine Zahlungen seitens der Opfer gegeben haben.
In Verbindung mit den Ermittlungen des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden bisher sechs Verdächtige identifiziert und vorläufig in Mannheim (Baden-Württemberg), Frankfurt (Hessen), Duisburg (Nordrhein-Westfalen) und Leipzig bzw. Borna (Sachsen) festgenommen. Es handelt sich um einen türkischen, zwei afghanische, einen syrischen, einen deutsch-türkischen und einen pakistanischen Staatsbürger im Alter von 18 bis 29 Jahren. In allen Fällen wurden Haftbefehle erlassen. Den Beschuldigten werden unter anderem versuchte besonders schwere räuberische Erpressung, versuchte schwere Brandstiftung und illegaler Waffenbesitz vorgeworfen. Derzeit befinden sich alle Beschuldigten in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Haft.
Zusätzlich wurden bundesweit neun Durchsuchungen durchgeführt, bei denen unter anderem scharfe Schusswaffen mit Munition sichergestellt wurden.
Die Verdächtigen sollen die ausführenden Akteure sein, die im Auftrag der “Daltons” die Brandstiftungen oder Schussabgaben begangen haben sollen, die jeweils im Zusammenhang mit den zuvor oder anschließend übermittelten Schutzgeldforderungen an die Opfer oder deren Angehörige standen.
Die Ermittlungen konzentrieren sich im Wesentlichen auf zwei Verfahrenskomplexe:
Im ersten Komplex befinden sich vier Verdächtige im Alter von 19 bis 29 Jahren – ein pakistanischer, ein syrischer und zwei afghanische Staatsangehörige – in Untersuchungshaft.
Ausgangspunkt dieses Komplexes war die Schussabgabe am 18.06.2026 auf einen Imbissbetrieb im Mannheimer Innenstadtquadrat T1. Hier wurde ein 26-jähriger afghanischer Staatsangehöriger bei der Fahndung festgenommen und war im Besitz der mutmaßlichen Tatwaffe. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Anschließend wurde ein 20-jähriger syrischer Staatsangehöriger als weiterer Verdächtiger ermittelt und am 20.06.2026 in Duisburg festgenommen. Ein 19-jähriger afghanischer Staatsbürger als Tatverdächtiger identifiziert und am 23.06.2026 in Leipzig festgenommen. Beide befinden sich ebenfalls in Untersuchungshaft.
Die weiteren Ermittlungen führten zu dem Verdacht einer weiteren Brandstiftung gegen die 19- und 26-jährigen Verdächtigen. Diese sollen gemeinsam mit einem 29-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen Ende April 2026 in Worms ein Wohn- und Gewerbehaus in Brand gesetzt haben, wobei eine Person im Gebäude nur durch mutiges Eingreifen in Sicherheit gebracht werden konnte. Der 29-jährige Verdächtige wurde am 18.08.2026 in Borna bei Leipzig festgenommen und befindet sich ebenfalls in Untersuchungshaft.
Weitere Ermittlungen – insbesondere die Auswertung gesicherter Daten und Spuren – ergaben den Verdacht gegen die 19- und 26-jährigen Verdächtigen wegen einer Brandstiftung an einem Wohnhaus und einem Fahrzeug in Küps (Bayern), einer Schussabgabe auf ein Geschäft in Rottweil (Baden-Württemberg) sowie den Verdacht einer Schussabgabe auf ein Juweliergeschäft und einer Brandstiftung an einem Imbiss in Köln (Nordrhein-Westfalen).
Im zweiten Komplex befinden sich ein 18 und ein 20 Jahre alter Verdächtiger – beide türkische Staatsbürger – in Untersuchungshaft.
Der damals 17-jährige und mittlerweile 18-jährige Verdächtige soll für einen Brandanschlag am 05.05.2026 auf ein Restaurant im Mannheimer Innenstadtquadrat N4 verantwortlich sein. Er wurde am 10.07.2026 in Frankfurt am Main festgenommen. Weitere Ermittlungen ergaben den dringenden Verdacht wegen einer weiteren Brandstiftung am 21.06.2026 an einem Firmen- und Wohnkomplex im Hockenheimer Gewerbegebiet Talhaus, an der auch der 20-jährige Verdächtige beteiligt gewesen sein soll. Dieser wurde nach Fahndungsmaßnahmen am 25.08.2026 bei der Einreise in die Bundesrepublik am Frankfurter Flughafen festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Der 18-jährige Verdächtige wird auch verdächtigt, an den Brandstiftungen am 21.04.2026 an einem Gaststättengebäude in R1 in der Mannheimer Innenstadt sowie am 17.06.2026 an einer Imbissfiliale in der Mittelstraße in Mannheim-Neckarstadt beteiligt gewesen zu sein.
Gegenstand der laufenden Ermittlungen sind Brandstiftungen an einem Gebäude mit Gastronomiebetrieb im Mannheimer Innenstadtquadrat O7 am 06.04.2026 sowie an einem Autohaus in der Casterfeldstraße in Mannheim-Neckarau am 16.05.2026. Auch diese Taten werden der international agierenden kriminellen Organisation “Daltons” zugeordnet.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen der BAO Carré befindet sich auch ein 48-jähriger türkischer Staatsbürger in Untersuchungshaft. Er steht im dringenden Verdacht, unabhängig von der Organisation als sogenannter “Trittbrettfahrer” versucht zu haben, einen Geschäftsinhaber türkischer Herkunft am 21.04.2026 im Mannheimer Innenstadtquadrat G2 zu erpressen.
Die bisherigen Ermittlungserfolge des Polizeipräsidiums Mannheim in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mannheim beruhen maßgeblich auf einer guten behördenübergreifenden Zusammenarbeit – insbesondere mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg, dem Polizeipräsidium Einsatz Baden-Württemberg, den Polizeibehörden der beteiligten Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sowie der Bundespolizei.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim dauern an. Über weitere Entwicklungen wird zu gegebener Zeit berichtet.
Hinweise für Betroffene:
Die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Polizeipräsidium Mannheim weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Schutzgelderpressungen dieser Art nach bisherigen Erkenntnissen schwerpunktmäßig gegen bargeldintensive Branchen wie das Gaststättengewerbe, Barbershops oder den Autohandel richten. Die Täterseite versucht, ihren Forderungen regelmäßig durch massive Einschüchterung Nachdruck zu verleihen, etwa durch Drohungen gegen Familienangehörige oder das Vortäuschen umfassender Kenntnisse über die persönlichen Lebensumstände der Betroffenen.
Betroffene sollten Ruhe bewahren und keine Forderungen akzeptieren. Es wird grundsätzlich davon abgeraten, Zahlungen zu leisten, da diese in der Regel weitere Forderungen nach sich ziehen. Nachrichten, Anrufe oder andere Kontaktversuche sollten umfassend dokumentiert werden, z. B. durch Screenshots, das Speichern von Sprachnachrichten sowie das Festhalten von Datum, Uhrzeit und Inhalt von Gesprächen. Beschädigte Gegenstände sollten ebenfalls aufbewahrt werden, da sie als Beweismittel dienen können.
Von eigenmächtigen Maßnahmen oder Konfrontationen mit den Tätern wird ausdrücklich abgeraten.
Die bisherigen Ermittlungserfolge zeigen, dass entsprechende Hinweise und Anzeigen von Betroffenen eine wichtige Grundlage für die polizeiliche Arbeit bilden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Polizeipräsidium Mannheim appellieren daher an Betroffene, sich in jedem Fall an die Polizei zu wenden – bei akuter Gefahr über den Notruf 110, andernfalls über die zuständige Polizeidienststelle. Nur durch entsprechende Anzeigen und Hinweise können weitere Ermittlungsansätze gewonnen und mögliche Täter zur Verantwortung gezogen werden.
Bezüge zu den Pressemitteilungen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6250805 (07. April 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6259710 (21. April 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6269317 (05. Mai 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6273691 (12. Mai 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6275990 (16. Mai 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6297069 (18. Juni 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6298112 (19. Juni 2026) https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6299708 (22. Juni 2026)
Quelle: Presseportal
Raubstatistiken in Baden-Württemberg für 2022/2023
Die Raubüberfallraten in Baden-Württemberg stiegen zwischen 2022 und 2023 leicht an. Im Jahr 2022 wurden 3042 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 3782 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 2037 auf 2518. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 2602 auf 3202, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 2369 auf 2906 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 233 auf 296 stieg. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 1313 auf 1674. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Raubüberfällen in Deutschland mit 12625 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 3.042 | 3.782 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 2.037 | 2.518 |
| Anzahl der Verdächtigen | 2.602 | 3.202 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 2.369 | 2.906 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 233 | 296 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 1.313 | 1.674 |
Quelle: Bundeskriminalamt








