Beamte der Bundespolizei haben einen syrischen Staatsangehörigen mit offenen Vollstreckungshaftbefehl kontrolliert. Er zahlte 1.200 Euro Geldstrafe und konnte weiterreisen.
Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz Autobahn
Konstanz (ost)
Polizeibeamte haben während der Grenzkontrollen am Grenzübergang Konstanz eine Person entdeckt, die einen offenen Haftbefehl hatte. Der Gesuchte konnte seine Geldstrafe bezahlen und danach seine Reise fortsetzen.
Am Donnerstagnachmittag, dem 26. Juni 2025, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen syrischen Staatsbürger an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz Autobahn. Der 51-jährige Mann reiste als Passagier eines Fernreisebusses nach Deutschland ein und hatte einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II. Das Amtsgericht Dachau hatte im April 2024 einen Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen ihn erlassen, den er bisher nicht bezahlt hatte. Der Mann konnte die Geldstrafe von 1.200 Euro vor Ort begleichen und so einer drohenden Gefängnisstrafe entgehen. Nach den Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal