Die Bundespolizei verweigerte einem 33-jährigen albanischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland aufgrund von unklaren Angaben zum geplanten Kurzaufenthalt.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart: Einreise verweigert, Person gibt widersprüchliche Angaben zum Aufenthaltszweck

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ost)
Am 20.06.2026 erschien ein 33-jähriger Mann aus Albanien zur Einreisekontrolle bei seiner Ankunft mit dem Flug EW 2913 von Tirana nach Stuttgart.
Der Mann präsentierte einen gültigen albanischen Reisepass und eine deutsche Aufenthaltsgestattung, die bis zum 30. Januar 2026 gültig war. Während der Kontrolle gab er an, dass er erneut eine längere Zeit in Deutschland verbringen möchte. Um mehr Klarheit zu erhalten, wurde er in die Räumlichkeiten der Bundespolizei gebracht und mit Hilfe eines Dolmetschers befragt. Während der Befragung änderte er seine Aussage und erklärte, dass er nur einen kurzen Aufenthalt in Deutschland plane. Die Details zu diesem geplanten Kurzaufenthalt waren jedoch unklar und nicht überzeugend. Darüber hinaus gab er an, dass er nur über 100 Euro verfügte.
Aufgrund der widersprüchlichen und unglaubwürdigen Aussagen über den Zweck seines Aufenthalts und der fehlenden klaren Erklärung der Voraussetzungen für einen Kurzaufenthalt wurde ihm die Einreise verweigert. Anschließend wurde er nach Tirana zurückgeschickt.
Quelle: Presseportal








