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Donaueschingen: Haftbefehl angesprochen, Mann gesteht und tritt Haftstrafe an

Ein 58-jähriger polnischer Staatsangehöriger sprach die Bundespolizei an und gestand, dass ein offener Haftbefehl gegen ihn besteht. Trotz seiner Ehrlichkeit muss er nun eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Foto: unsplash

Konstanz (ost)

Ein Herr gestand der Bundespolizei die Wahrheit. Trotzdem schützte ihn seine Ehrlichkeit nicht vor der Strafe.

In der Nacht vom 4. auf den 5. Juni sprach ein 58-jähriger Mann aus Polen eine Streife der Bundespolizei am Bahnhof Konstanz an. Er erwähnte, dass möglicherweise ein Haftbefehl gegen ihn vorliegen könnte. Die Beamten überprüften dies durch einen Datenabgleich und entdeckten tatsächlich eine offene Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Konstanz. Diese suchte den 58-Jährigen wegen einer noch ausstehenden Geldstrafe. Im Jahr 2024 verurteilte das Amtsgericht Donaueschingen den Mann wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe. Er hat den geforderten Geldbetrag bisher nicht bezahlt, weshalb ein Haftbefehl gegen ihn erging.

Selbst jetzt konnte er den geforderten Betrag nicht aufbringen. Deshalb muss er nun eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Die Beamten brachten ihn in das Gefängnis in Konstanz.

Quelle: Presseportal

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