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Dortmund: Zollprüfung im Baugewerbe

Vier Personen versuchen zu flüchten um sich der Kontrolle zu entziehen. Landkreise Rottweil und Waldshut: Insgesamt 61 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. März 2026 Großbaustellen in den Landkreisen Rottweil und Waldshut.

Symbolfoto Bildquelle: Hauptzollamt Singen
Foto: Presseportal.de

Singen (ost)

Die Bezirke Rottweil und Waldshut: Insgesamt 61 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Singen an den Standorten Singen und Waldshut überprüften am 10. März 2026 Großbaustellen in den Bezirken Rottweil und Waldshut. Im Rahmen der verdachtsunabhängigen Prüfungen wurden insgesamt 154 Personen von 25 Unternehmen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

Vier Individuen versuchten, einer Überprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf einer Baustelle im Bezirk Waldshut durch Flucht zu entkommen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen mit den Standorten Singen und Waldshut beteiligte sich an einer bundesweiten Aktion, bei der aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung ein besonderes Augenmerk auf das Baugewerbe gelegt wurde. Sie wurden von Mitarbeitern der Steuerfahndung und der Landespolizei unterstützt.

Ergebnisse nach Standorten:

FKS Singen: 93 Personenbefragungen von insgesamt 14 Unternehmen auf Baustellen im Bezirk Rottweil Ergebnis: Verdacht auf illegale Arbeitnehmerüberlassung von 38 Personen einer rumänischen Firma an eine deutsche Firma.

Waldshut: 61 Personenbefragungen von elf Unternehmen bzw. sieben selbständigen Unternehmern auf Baustellen im Bezirk Waldshut. Bei den Überprüfungen im Bezirk Waldshut versuchten vier Personen, einer Überprüfung durch Flucht zu entkommen.

Ergebnis: Vier Strafverfahren wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. In diesen Fällen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde über weitere aufenthaltsrechtliche Folgen.

Ein weiteres Strafverfahren wurde gegen eine Person wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet.

Die Vor-Ort-Prüfungen sind oft nur der Beginn umfassender Ermittlungen der FKS. Ein aktuelles Strafverfahren vor dem Landgericht Dortmund zeigt, dass diese zu empfindlichen Strafen führen können. Ein Angeklagter wurde zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren verurteilt, weil er mit seinem Bauunternehmen in über 50 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten hatte. Die Ermittler deckten dabei einen Gesamtschaden von knapp 2,7 Millionen Euro auf.

Zusätzliche Informationen

Der Zoll legt bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Schwerpunkt auf das Baugewerbe. Im Jahr 2025 hat die FKS im Bauhaupt- und Baunebengewerbe einschließlich der Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der im Jahr 2025 von der FKS festgestellten Schadenssumme entfallen auf die Baubranche (alle Jahresergebnisse der FKS:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-4)

Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.

Quelle: Presseportal

nf24