Polizei kontrolliert Nutzung von E-Scootern bei Kindern und Jugendlichen in Pforzheim. Verstöße gegen Altersbeschränkungen werden geahndet.
E-Scooter Kontrollen in Pforzheim

Pforzheim (ost)
Am Dienstag, den 27. Mai, haben Polizeibeamte vom Polizeirevier Pforzheim Süd und vom Polizeiposten Buckenberg gezielte Überprüfungen im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern in den Stadtteilen Haidach und Buckenberg durchgeführt.
Der Fokus lag dabei auf Kindern und Jugendlichen. Während der Kontrollen wurden hauptsächlich minderjährige Fahrer identifiziert. Besonders auffällig war, dass auch Kinder unter 14 Jahren E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benutzten. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge gelten und somit klare gesetzliche Regelungen bestehen. Gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen diese Fahrzeuge erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren im öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden.
Die Altersbeschränkung dient vor allem dem Schutz von Kindern. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Regelverständnis. Kinder sind oft noch nicht in der Lage, diesen Anforderungen gerecht zu werden, was das Unfallrisiko deutlich erhöht. Außerdem handelt es sich bei E-Scootern nicht um Spielzeuge, sondern um Kraftfahrzeuge, für die unter anderem Versicherungspflicht besteht und die den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unterliegen.
Die festgestellten Verstöße wurden entsprechend geahndet und die Weiterfahrt untersagt. In vielen Fällen fanden auch Gespräche mit den Erziehungsberechtigten statt.
Die Polizei fordert Eltern und Erziehungsberechtigte auf, ihre Kinder über die geltenden Vorschriften aufzuklären und die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum erst ab dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter zu erlauben. Das Ziel der Kontrollen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und insbesondere junge Verkehrsteilnehmer für die bestehenden Gefahren und Regeln zu sensibilisieren.
Das Polizeipräsidium Pforzheim wird auch in Zukunft gezielte Überprüfungen durchführen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Verstöße zu ahnden.
Anna Schwalbe, Pressestelle
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Baden-Württemberg für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Baden-Württemberg im Jahr 2023 zeigt insgesamt 306644 Unfälle. Davon waren 33630 Unfälle mit Personenschaden, was 10.97% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 10355 aus, was 3.38% ausmacht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren 1733, was 0.57% ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 260926, was 85.09% entspricht. Innerhalb geschlossener Ortschaften gab es 25663 Unfälle (8.37%), außerhalb von Ortschaften (ohne Autobahnen) waren es 13562 Unfälle (4.42%) und auf Autobahnen gab es 3369 Unfälle (1.1%). Die Anzahl der Getöteten betrug 369, die der Schwerverletzten 6139 und die der Leichtverletzten 36086.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 306.644 |
| Unfälle mit Personenschaden | 33.630 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 10.355 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 1.733 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 260.926 |
| Ortslage – innerorts | 25.663 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 13.562 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 3.369 |
| Getötete | 369 |
| Schwerverletzte | 6.139 |
| Leichtverletzte | 36.086 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








