Eine Belohnung von bis zu 10.000 Euro wird für Hinweise zur Täterin oder zum Täter ausgesetzt. Anonyme Hinweise sind über ein spezielles Portal möglich.
Enzkreis: Belohnung für Hinweise nach Tötungsdelikt in Neuenbürg

Neuenbürg (ost)
3. Offizielle Erklärung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim und des Polizeipräsidiums Pforzheim zum Tötungsdelikt in Neuenbürg
Wie bereits am 26.02.2026 um 14:00 Uhr und am 13.03.2026 um 13:03 Uhr über das Presseportal berichtet wurde (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/137462/6224763 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/137462/6234930), wurde am Morgen des 25.02.2026 ein lebloser Mann aus dem Enzkreis in einem geparkten Fahrzeug in Neuenbürg entdeckt. Die Gesamtumstände deuten auf ein Tötungsdelikt hin.
Eine Vielzahl von Ermittlerinnen und Ermittlern der Sonderkommission „Motor“ und der Staatsanwaltschaft in Pforzheim arbeiten seit dem 25. Februar 2026 intensiv an dem Fall.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – eine Belohnung in Höhe von bis zu 10.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Identifizierung der Täterin oder des Täters führen. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – ohne Möglichkeit eines Rechtsbehelfs. Die Belohnung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Amtsträger und ihre Angehörigen, die zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet sind, sind ausgeschlossen. Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst Pforzheim unter der Rufnummer 07231 186 4444 entgegen.
Zusätzlich haben Zeugen der Sonderkommission „Motor“ nun die Möglichkeit, anonyme Hinweise zu übermitteln. Hierfür wurde auf der Website der Polizei Baden-Württemberg die anonyme Hinweisabgabe über das Business Keeper Monitoring System (BKMS®) eingerichtet. Das System wird vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) betreut und bietet ein Höchstmaß an Anonymität und Datensicherheit – insbesondere für diejenigen, die negative Auswirkungen auf ihre private oder berufliche Situation sowie ihre persönliche Sicherheit befürchten.
Die Zugangslinks zum BKMS® finden sich auf der Website der Polizei Baden-Württemberg. Für anonyme Hinweise wird keine Belohnung vergeben. Das Hinweisportal der Sonderkommission „Motor“ kann auch direkt über den Link https://www.bkms-system.net/bw-soko-motor oder den QR-Code aufgerufen werden. Es ist rund um die Uhr verfügbar. Neben Text können auch Video-, Bild- oder Audiodateien hochgeladen werden.
Durch die Anonymität haben Hinweisgebende die Möglichkeit, Hinweise an die Polizei zu übermitteln und ein virtuelles Postfach einzurichten, um einen anonymen Dialog mit der Polizei zu führen. Weitere Informationen zur Funktionsweise und Sicherheit des anonymen Hinweisgebersystems finden Sie auf der Website der Polizei Baden-Württemberg unter dem Link: https://www.polizei-bw.de/anonymes-hinweisgebersystem/
Pressevertreter werden gebeten, den beigefügten QR-Code in ihren Beiträgen zu veröffentlichen.
Die Sonderkommission veröffentlicht heute, in Absprache mit den Angehörigen, ein Foto des Verstorbenen, der im westlichen Enzkreis lebte und als Hausmeister und Lieferant in der Gastronomie tätig war. Es werden Zeugen gesucht! Besonders interessant ist die folgende Fragestellung:
1. Wer hat den 41-jährigen Mann zwischen dem 23. Februar 2026 und dem Morgen des 25. Februar 2026 in Neuenbürg gesehen?
2. Mit welchen Personen in Neuenbürg hatte der Mann, der auch als Lieferant für eine lokale Gastronomie tätig war, Kontakt?
Die Sonderkommission „Motor“ sucht außerdem Bild- / Videoaufnahmen aus dem genannten Zeitraum und legt besonderen Wert auf Audiospuren (akustische Aufzeichnungen).
Alle Zeugen können sich jederzeit mit der Kriminalpolizei in Verbindung setzen, neben der Möglichkeit einer anonymen Hinweisabgabe über das BKMS: Kriminaldauerdienst Pforzheim, Rufnummer: 07231 186 4444 Polizeipräsidium Pforzheim, E-Mailadresse: pforzheim.pp@polizei.bwl.de
Christian Schwab, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim
Benjamin Koch, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Baden-Württemberg für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Baden-Württemberg stiegen zwischen 2022 und 2023 deutlich an. Im Jahr 2022 wurden 11144 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 13531 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 4056 auf 4420. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 3146 auf 3473, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 2153 auf 2380 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 993 auf 1093 stieg. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 1119 auf 1331. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit insgesamt 22125 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 11.144 | 13.531 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 4.056 | 4.420 |
| Anzahl der Verdächtigen | 3.146 | 3.473 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 2.153 | 2.380 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 993 | 1.093 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 1.119 | 1.331 |
Quelle: Bundeskriminalamt








