Unbekannte Täter erbeuteten Goldbarren und Bargeld durch Schockanrufe, Polizei bittet um Hinweise.
Enzkreis: Schockanrufe in Pforzheim und Mühlacker, Gold und Bargeld erbeutet – Zeugen gesucht!

Pforzheim/Mühlacker (ost)
In der letzten Woche haben bisher unbekannte Täter Goldbarren im mittleren fünfstelligen Bereich und Bargeld im mittleren vierstelligen Bereich in Mühlacker und Pforzheim gestohlen, indem sie mit einem Anruf einen Notfall vortäuschten.
Nach den aktuellen Ermittlungen erhielt eine ältere Frau am Freitag gegen 16:00 Uhr einen Anruf von einem unbekannten Mann, der sich als Polizeibeamter ausgab. Er informierte sie darüber, dass ihre vermeintliche Tochter in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt gewesen sein soll. Um einer Gefängnisstrafe zu entgehen, sollte die Frau eine Kaution zahlen.
Daraufhin übergab sie um 18:00 Uhr einer Betrügerin vor ihrer Haustür die Goldbarren. Die ca. 30-jährige Frau sprach Deutsch, hatte ein rundes Gesicht, trug einen Zopf und dunkle Haare. Sie war mit einer dunklen Hose und einem dunkelroten Pullover bekleidet. Die unbekannte Frau entfernte sich zu Fuß vom Haus.
In einem anderen Fall erhielt ein Ehepaar am Donnerstagabend einen Anruf von einem angeblichen Anwalt. Auch hier wurde eine hohe Geldsumme gefordert. Sie ließen sich überreden, das Geld in der Nähe ihres Hauses zu übergeben. Dort wurde Bargeld im mittleren vierstelligen Bereich übergeben. Der Abholer wird auf ca. 1,65m geschätzt. Er soll eine muskulöse Statur haben, dunkle Haare und dunkle Kleidung tragen.
Die zuständige Kriminalinspektion für Betrug in Calw hat die Untersuchungen übernommen und bittet Zeugen, die die Übergabe der Goldbarren oder des Geldes möglicherweise beobachtet haben, oder Hinweisgeber, sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 mit dem Kriminaldauerdienst in Verbindung zu setzen.
Die Polizei gibt folgende Tipps:
– Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste.
– Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
– Rufen Sie den Angehörigen, um den es sich in dem Telefonat handeln soll, unter der Ihnen bekannten Nummer an. Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
– Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Vereinbarte Treffpunkte vor Dienst- oder Amtsgebäuden, wie z.B. Polizeidienststellen, Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft, vermitteln eine trügerische Sicherheit.
– In Deutschland gibt es die von den Betrügern geschilderte Verfahrensweise „gegen Kaution auf freien Fuß“ nicht! Von Personen, gegen die ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, kann durch die Polizei eine Sicherheitsleistung erhoben werden, wenn diese Personen in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben.
Laura Müller, Pressestelle
Quelle: Presseportal








