Ein Radfahrer stürzte stark betrunken und muss nun Geldstrafe zahlen, Punkte bekommen und eine MPU machen. Alkoholtest ergab über 3,2 Promille.
Flensburg: Radfahrer stürzt betrunken – Strafe, Punkte, MPU!
Singen (ost)
Ein Radfahrer, der am Dienstagabend schwer betrunken gestürzt ist, wird mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung konfrontiert. Der 37-jährige Mann war gegen 19 Uhr mit einem Pedelec auf dem Feldwirtschaftsweg der Kleingartenanlage „Leimdölle“ unterwegs. Er fuhr in so starken Schlangenlinien, dass er die Kontrolle über sein Fahrrad verlor und vor einem entgegenkommenden Streifenwagen fiel. Die Beamten stellten bei der anschließenden Überprüfung des Mannes einen starken Alkoholgeruch fest. Ein Test ergab einen Wert von über 3,2 Promille, was den Verdacht bestätigte. Der 37-Jährige musste daher eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Trotz des Sturzes blieb er unverletzt.
Radfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr (sog. absolute Fahruntüchtigkeit) unterwegs sind, begehen eine Straftat gemäß § 316 oder § 315c StGB. Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro werden zwei Punkte im Verkehrszentralregister vermerkt. Zudem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Wenn der Radfahrer bei der MPU durchfällt, riskiert er den Entzug seiner Fahrerlaubnis!
Gleiches gilt für Radfahrer, die die 0,3 Promille-Grenze (sog. relative Fahruntüchtigkeit) überschreiten, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorhanden sind und/oder ein Verkehrsunfall verursacht wurde.
Quelle: Presseportal