Beamte der Bundespolizei haben am Grenzübergang Bietingen und in Singen mehrere Haftbefehle vollstreckt. Ein deutscher Staatsangehöriger konnte einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen, indem er eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro zahlte.
Frankfurt am Main: Haftbefehle vollstreckt am Wochenende

Singen / Bietingen (ost)
Polizeibeamte haben am Wochenende am Grenzübergang Bietingen und in Singen mehrere Haftbefehle durchgesetzt.
Am Freitagabend (27. März 2026) überprüften Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Bürger in der Bahnhofshalle Singen. Der 40-jährige Mann hatte eine Geldstrafe wegen Diebstahls aus dem Oktober 2025 noch nicht bezahlt, weshalb ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vorlag. Da er vor Ort die Strafe nicht begleichen konnte, brachten ihn die Beamten in das Gefängnis Konstanz, um eine 25-tägige Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.
Nur kurze Zeit später kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen / Thayngen bei seiner Einreise in das Land. Dabei entdeckten sie zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Zum einen war eine Geldbuße von 30 Euro aus der Stadt Leonberg noch ausstehend, zum anderen hatte der Mann eine Geldstrafe von 2.700 Euro vom Amtsgericht Böblingen aus dem Januar 2022 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht beglichen. Der Mann bezahlte die offenen Strafen vor Ort und durfte dann seine Reise fortsetzen.
Am Samstagvormittag (28. März 2026) wurde ein deutscher Staatsbürger am Grenzübergang Bietingen / Thayngen gestoppt, als er in das Land einreisen wollte. Gegen ihn lag ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vor. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hatte im April 2025 einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den 35-jährigen Mann erlassen, den er bisher nicht bezahlt hatte. Der Mann zahlte vor Ort die Geldstrafe von 1.500 Euro und konnte so einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Auch er durfte danach seine Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal








