Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wurden Kryptowährungs-Wallets und Vermögenswerte beschlagnahmt. Die Taskforce ermittelt wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
Frankfurt am Main: Taskforce beschlagnahmt Kryptowährung im Wert von 64 Millionen Euro

Stuttgart (ost)
Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens, das unter anderem Geldwäsche und Steuerhinterziehung betrifft, hat die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) gestern, am Dienstag (24.03.2026), gemeinsam mit Einsatzkräften mehrerer Polizeipräsidien insgesamt neun Objekte, darunter Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, in den Landkreisen Freudenstadt, Ludwigsburg und Esslingen sowie in Frankfurt am Main durchsucht. Der Vorwurf des Verfahrens lautet, dass nach einem Erbfall Kryptowerte im Millionenwert der Erbmasse entzogen und anschließend verschleiert wurden.
Während der gestrigen Durchsuchungen wurden Kryptowährungs-Wallets im Wert von etwa 64 Millionen Euro, mehrere hochwertige Fahrzeuge und Motorräder, verschiedene teure Uhren und Bargeld sowie zahlreiche elektronische Geräte, Speichermedien und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Die Datenträger werden nun analysiert.
Das Verfahren richtet sich gegen zwei Männer und eine Frau. Der Frau wird im Wesentlichen vorgeworfen, nach dem Tod eines nahen Verwandten ein sogenanntes Hardware-Wallet („Ledger“), das zur Erbmasse gehörte, an sich genommen zu haben. Die darauf befindlichen Vermögenswerte in Form von Kryptowerten sollen der Erbmasse entzogen und nicht gegenüber den Steuerbehörden offengelegt worden sein. Auf diese Weise soll die Beschuldigte die Erbschaftssteuer in erheblichem Umfang hinterzogen haben.
Der Verstorbene hatte hauptsächlich durch den Handel mit Kryptowerten ein beträchtliches Vermögen aufgebaut.
Die beiden anderen Beschuldigten sollen die Frau dabei unterstützt haben, die Erbschaftssteuer zu hinterziehen, indem sie an der Verschleierung der Herkunft der genannten Kryptowerte beteiligt waren. Dafür sollen die beiden Männer jeweils Kryptowerte im Millionenwert erhalten haben.
Die Ermittlungsbehörden wurden auf den Sachverhalt durch eine Geldwäscheverdachtsmeldung der Börse Stuttgart aufmerksam. Haftbefehle wurden gegen die drei Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht beantragt.
Zusatzinformation: Die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) ist eine interdisziplinäre Ermittlungseinheit. Sie setzt sich aus Mitarbeitern des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Stuttgart II sowie der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zusammen. Die Einheit führt Untersuchungen nach dem Prinzip „follow the money“ durch. Dabei werden bedeutende Fälle von Geldwäsche und den damit verbundenen Straftaten sowie Steuerdelikten bearbeitet. Die Einheit hat außerdem den Auftrag, Terrorismusfinanzierung zu erkennen und zur Bekämpfung der (organisierten) Kriminalität beizutragen.
Quelle: Presseportal








