Ein Ehepaar bezog über 24 Monate Arbeitslosengeld II, verheimlichte jedoch Einkünfte aus Schrottverkäufen. Bewährungsstrafen und Geldbußen verhängt.
Freiburg im Breisgau: Betrugs am Jobcenter Freiburg, Zoll ermittelt Leistungsmissbrauch in Höhe von rund 30.000 Euro

Freiburg (ost)
Der Zoll hat einen Leistungsmissbrauch in Höhe von etwa 30.000 Euro festgestellt.
Ein Ehepaar aus Freiburg erhielt über einen Zeitraum von 24 Monaten als Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter Freiburg Arbeitslosengeld II in Höhe von etwa 30.000 Euro. Allerdings haben weder die Ehefrau noch der Ehemann gegenüber der Leistungsbehörde angegeben, dass sie während dieser Zeit jeweils eigene Einkünfte durch den Verkauf von Schrott an einen Händler erzielt haben. Der Mann erzielte Einnahmen von etwa 34.000 Euro, die Frau von etwa 19.000 Euro. Daher hätten sie keine Leistungen vom Jobcenter erhalten sollen. Die Staatsanwaltschaft Freiburg stellte beim Amtsgericht Freiburg Strafbefehle gegen die beiden Beschuldigten. Diese verhängten gegen den Mann und die Frau jeweils Gesamtfreiheitsstrafen von zehn Monaten wegen Betrugs in zwei Fällen, die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden. Zusätzlich müssen sie jeweils 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Jobcenter ist für die Rückforderung des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes verantwortlich. Die Strafbefehle sind mittlerweile rechtskräftig.
Quelle: Presseportal








