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Freiburg im Breisgau: Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2025 in Lörrach

Zöllnerinnen und Zöllner haben 574 Unternehmen geprüft, 1.498 Ermittlungen zu Straftaten eingeleitet und 1.265 Strafverfahren abgeschlossen.

Aufnahme: Hauptzollamt Lörrach
Foto: Presseportal.de

Lörrach.Freiburg.Offenburg (ost)

Untersuchung, Überprüfung und Bestrafung an drei Standorten im Hauptzollamtsbezirk

Im Jahr 2025 haben die Zollbeamtinnen und Zollbeamten des Bereichs Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach insgesamt 574 Unternehmen überprüft und mehr als 6.600 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. Aufgrund von Unstimmigkeiten oder Verstößen mussten die Beamten 1.498 Straftatenermittlungen (2024: 1.350) sowie 1.036 Ordnungswidrigkeitsverfahren (2024: 1.142) einleiten. 1.265 Strafverfahren (2024: 1.394) konnten abgeschlossen werden, wobei die Gerichte insgesamt 0,3 Mio. Euro an Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen sowie insgesamt 12,5 Jahre an Freiheitsstrafen (2024: 9 Jahre) verhängten. 956 Ordnungswidrigkeitsverfahren (2024: 911) wurden abgeschlossen und Geldbußen, Verwarnungsgelder und Einziehungsbeträge in Höhe von 0,5 Mio. Euro festgesetzt (2024: 0,4 Mio. Euro). Die derzeit etwa 160 Beschäftigten in den Bereichen Prüfungen, Ermittlungen und Bestrafung an den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg des Hauptzollamts führen entweder verdachtslose oder hinweisbasierte Prüfungen durch, zunehmend aber risikoorientiert, um strukturelle und organisierte Formen der Schwarzarbeit in den Fokus ihrer Ermittlungen zu rücken. Insbesondere in Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind, führen die Zollbeamtinnen und Zollbeamten regelmäßig, oft bundesweit gleichzeitig, Schwerpunktprüfungen durch, beispielsweise im Bau-, Hotel-, Gaststätten-, Taxi-, Mietwagen- und Sicherheitsgewerbe sowie in Unternehmen der Friseur- und Kosmetikbranche. Das Prüfspektrum umfasst die Meldungspflichten an die Sozialversicherung, den unrechtmäßigen Bezug von Leistungen, die Überprüfung von Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstiteln für ausländische Arbeitnehmer und natürlich die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen wie dem Mindestlohn. Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, das Ende des letzten Jahres in Kraft getreten ist, bietet den Zollbeamtinnen und Zollbeamten verbesserte Möglichkeiten zur digitalen Auswertung großer Datenmengen – auch im Austausch mit Kooperationsbehörden – und bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung des Risikomanagements. Es verleiht den Beamten, die im Bereich Ermittlung und Prüfung als Vollzugsbeamte Waffen tragen, erweiterte Befugnisse. In bestimmten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren üben die Zollbeamtinnen und Zollbeamten des Bereichs Finanzkontrolle Schwarzarbeit Rechte und Pflichten aus, die normalerweise den Staatsanwaltschaften zustehen, und können selbst Strafbefehle bei den Amtsgerichten beantragen. Ordnungswidrigkeitsverfahren werden in der Regel als eigenständige Verfahren abgeschlossen.

Quelle: Presseportal

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