Eine Frau rief den Notruf an, nachdem ihr Lebensgefährte randalierte und auf die geschlossene Tür schoss. Der Mann wurde bei einem polizeilichen Schusswaffengebrauch tödlich verletzt.
Freiburg im Breisgau: Polizeieinsatz in Eichstetten am Kaiserstuhl
Stuttgart (ost)
In der späten Nacht des 16. Februars rief eine 47-jährige Frau aus ihrer Wohnung in Eichstetten am Kaiserstuhl den Notruf an. Ihr Partner, ein Jahr älter als sie, hatte sie und ihr zehnjähriges Kind angegriffen.
Daraufhin zog sie sich mit ihrem Kind in ein Zimmer zurück und verschloss es. Der Partner randalierte weiterhin in der Wohnung, versuchte die Tür einzutreten und feuerte vermutlich einen Schuss auf die verschlossene Tür ab. Niemand wurde durch den Schuss getroffen, aber das Kind erlitt ein Knalltrauma.
Ein auf den Lärm aufmerksam gewordener Nachbar stellte eine Leiter an das Fenster des Zimmers im ersten Stock, damit das Kind fliehen konnte.
Der 48-jährige Mann verließ in der Zwischenzeit mit der Waffe die Wohnung und lief die Straße entlang. Dort traf er auf die inzwischen eingetroffenen Polizeibeamten. Der Mann ignorierte mehrfache Aufforderungen, das von ihm getragene Gewehr abzulegen, und bedrohte die Beamten damit. Es kam daraufhin zum Einsatz der Schusswaffe durch die Polizei. Der Mann wurde von den Einsatzkräften und dem Rettungsdienst versorgt und ins Krankenhaus gebracht, wo er notoperiert wurde. Er verstarb jedoch kurz darauf.
Bei der Versorgung des 48-Jährigen stellten die Beamten neben dem Gewehr auch eine Pistole sicher, die der Mann bei sich trug.
Der Mann, der bereits wegen Drogen- und Körperverletzungsdelikten sowie Verstößen gegen das Waffengesetz polizeibekannt war, hätte beide Waffen nicht besitzen dürfen, da ein behördliches Waffenbesitzverbot gegen ihn verhängt wurde.
Das verletzte Kind wurde im Krankenhaus behandelt. Die Mutter und das Kind erhalten psychologische Betreuung.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg führt in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Freiburg die Ermittlungen, insbesondere zum bisher völlig unklaren Motiv des Mannes.
Weitere Informationen können aufgrund der laufenden Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Baden-Württemberg für 2022/2023
Die Mordraten in Baden-Württemberg zwischen 2022 und 2023 stiegen leicht an. Im Jahr 2022 wurden 315 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 338 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 304 auf 312. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 381 auf 402, wobei der Anteil der männlichen Verdächtigen mit 363 höher war als der der weiblichen Verdächtigen mit 39. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg ebenfalls von 165 auf 211. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 315 | 338 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 304 | 312 |
Anzahl der Verdächtigen | 381 | 402 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 345 | 363 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 36 | 39 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 165 | 211 |
Quelle: Bundeskriminalamt
Statistiken zur Drogenkriminalität in Baden-Württemberg für 2022/2023
Die Drogenraten in Baden-Württemberg zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 40049 Fälle erfasst, wobei 36787 Fälle gelöst wurden. 2023 sank die Zahl auf 37873 Fälle, wobei 34877 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen betrug 32420 im Jahr 2022 und 30714 im Jahr 2023. Insgesamt waren 10727 Verdächtige im Jahr 2022 nicht deutsch, während es 11419 im Jahr 2023 waren. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Drogenfällen in Deutschland mit 73917 Fällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 40.049 | 37.873 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 36.787 | 34.877 |
Anzahl der Verdächtigen | 32.420 | 30.714 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 28.389 | 26.963 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 4.031 | 3.751 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 10.727 | 11.419 |
Quelle: Bundeskriminalamt