Mit dem Ende der Badesaison stellt sich die Frage, wie man Poolwasser richtig entsorgt. Unzulässiges Ausleeren kann zu Strafen und Umweltschäden führen.
Freiburg: Poolwasser entsorgen, Umweltschäden vermeiden

Freiburg (ost)
Der Oktober markiert das Ende der diesjährigen Badesaison. Viele Besitzer von privaten Schwimmbädern stehen nun vor der Entscheidung, was sie mit dem nicht mehr benötigten Poolwasser machen sollen.
Das einfache Ablassen ist nicht erlaubt und kann unter bestimmten Umständen zu rechtlichen Konsequenzen und empfindlichen Strafen führen. Vor allem drohen erhebliche Umweltschäden.
Poolwasser wird rechtlich als Abwasser betrachtet und muss daher gemäß den geltenden Vorschriften entsorgt werden. Es enthält in der Regel neben Chlor auch andere schädliche Chemikalien wie Desinfektionsmittel oder Biozide, die Gewässer und Lebewesen belasten können.
Aufgrund der regionalen Unterschiede wird empfohlen, sich bei Zweifeln bei der zuständigen Behörde über die ordnungsgemäße Entsorgung zu informieren. Das Wasser sollte keinesfalls ungeprüft in einen Abfluss geleitet werden. Es ist nicht immer klar, ob dieser in die Kanalisation und damit in eine Kläranlage oder direkt in ein Gewässer führt, in dem Tiere und Pflanzen leben. Eine Entsorgung über die Toilette kann unter bestimmten Bedingungen eine geeignete Option sein. Größere Abwassermengen müssen oft im Voraus beim zuständigen Abwasserentsorger angemeldet werden.
Bei Fragen kann auch der Fachdienst Gewerbe/Umwelt der Polizei weiterhelfen: Telefon 0761 216892-0.
rb ZE G/U
Quelle: Presseportal








