Ein 28-Jähriger scheiterte beim Versuch, sich mit einem gefälschten Ausweis auszuweisen. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 250 Euro.
Freiburg: Urkundenfälschung – Urteil im beschleunigten Verfahren
Freiburg (ost)
Ein 28-Jähriger scheiterte bei dem Versuch, sich mit einem gefälschten Ausweis bei einer Kontrolle der Bundespolizei auszuweisen. Er wurde im beschleunigten Verfahren verurteilt.
Am Montagmorgen (10. März 2025) überprüfte die Bundespolizei den 28-Jährigen als Passagier in einem internationalen Fernbus am Zentralen Omnibusbahnhof Freiburg. Zur Kontrolle präsentierte er einen belgischen Personalausweis. Bei der Überprüfung entdeckten die Beamten Fälschungsmerkmale. Bei der Durchsuchung wurde der echte algerische Reisepass des Mannes gefunden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg fand vor dem zuständigen Amtsgericht ein beschleunigtes Verfahren gegen den algerischen Staatsbürger statt. Das Gericht verurteilte den 28-Jährigen wegen Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 250 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Danach wurde der Mann nach Frankreich abgeschoben. Die Bundespolizei verhängte ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland gegen ihn.
Quelle: Presseportal