Die Polizei stoppte am Dienstagmittag einen 63-jährigen betrunkenen Kia-Fahrer aufgrund unsicherer Fahrweise. Der Fahrer musste eine Blutprobe abgeben und erwartet eine Anzeige.
Freudenstadt: Polizei untersagt betrunkenem Pkw-Fahrer die Weiterfahrt
Freudenstadt (ost)
Am Dienstagmittag hat die Polizei die Trunkenheitsfahrt eines Mannes beendet, der durch unsichere Fahrweise aufgefallen war.
Durch einen Hinweis wurde bekannt, dass der 63-jährige Kia-Fahrer gegen 12:15 Uhr auf der Straßburger Straße alkoholisiert mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Die eingesetzten Polizeibeamten des Polizeireviers Freudenstadt kontrollierten den Fahrer. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von etwa 2,1 Promille. Der 63-Jährige musste im Anschluss eine Blutprobe abgeben.
In erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Melanie Konrad, Pressestelle
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Baden-Württemberg für 2023
Im Jahr 2023 ereigneten sich insgesamt 306644 Verkehrsunfälle in Baden-Württemberg. Davon waren 33630 Unfälle mit Personenschaden, was 10.97% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 10355 Fälle aus, was 3.38% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1733 Fällen registriert, was 0.57% aller Unfälle entspricht. Der Großteil der Unfälle (85.09%) waren übrige Sachschadensunfälle. Innerorts ereigneten sich 25663 Unfälle (8.37%), außerorts (ohne Autobahnen) 13562 Unfälle (4.42%) und auf Autobahnen 3369 Unfälle (1.1%). Insgesamt kamen 369 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, 6139 wurden schwer verletzt und 36086 leicht verletzt.
2023 | |
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Verkehrsunfälle insgesamt | 306.644 |
Unfälle mit Personenschaden | 33.630 |
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 10.355 |
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 1.733 |
Übrige Sachschadensunfälle | 260.926 |
Ortslage – innerorts | 25.663 |
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 13.562 |
Ortslage – auf Autobahnen | 3.369 |
Getötete | 369 |
Schwerverletzte | 6.139 |
Leichtverletzte | 36.086 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)