Eine Frau konnte ihre Festnahme und Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt verhindern, nachdem bei einer Grenzkontrolle ein offener Haftbefehl festgestellt wurde. Der 44-Jährige zahlte eine Geldstrafe von 3500 Euro und durfte seinen Heimweg fortsetzen.
Friedlingen: Haftstrafe abgewendet

Weil am Rhein (ost)
Ein 44-Jähriger konnte der Festnahme entgehen und wurde nicht inhaftiert. Bei der Grenzkontrolle durch die Bundespolizei wurde ein offener Haftbefehl festgestellt.
Beamte der Bundespolizei überprüften den Mann türkischer Staatsangehörigkeit in der Nacht zum Donnerstag (12.06.25) als Passagier in einem Taxi am Grenzübergang Weil am Rhein – Friedlingen. Der 44-Jährige konnte lediglich seinen Reisepass vorzeigen. Eine Überprüfung ergab, dass er eine Niederlassungserlaubnis besitzt und legal einreisen darf. Allerdings wurde auch ein Haftbefehl festgestellt. Aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz war der Mann zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt worden. Durch die Bezahlung des geforderten Betrags konnte die Festnahme des 44-Jährigen vermieden werden und er durfte seine Heimreise fortsetzen.
Quelle: Presseportal