Bundespolizei fand vier offene Haftbefehle an einem Tag. Zwei Personen traten Freiheitsstrafen an, zwei weitere Ersatzfreiheitsstrafen.
Friedrichshafen: Haftbefehle vollstreckt
Konstanz (ost)
Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz entdeckten am Sonntag vier offene Haftbefehle. Zwei Personen wurden sofort inhaftiert. Die anderen beiden hätten durch die Zahlung einer Geldstrafe der Haft entgehen können. Da sie das Geld jedoch nicht aufbringen konnten, mussten sie jeweils eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Früh am Sonntagmorgen (20. Juli 2025) überprüften Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen tunesischen Staatsbürger beim Verlassen eines grenzüberschreitenden Zuges (RE75) am Bahnhof Konstanz. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen den 25-Jährigen vorlag, da er einer Zahlungsaufforderung des Amtsgerichts Mannheim vom Juni 2025 wegen Diebstahls noch nicht nachgekommen war. Da der Mann vor Ort seine Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er von den Beamten zur Verbüßung einer 15-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
Am Sonntagmittag überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen venezolanischen Staatsangehörigen im IRE3 (Basel – Friedrichshafen) kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Dabei stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I gegen den 37-Jährigen vorlag, da er einer Zahlungsaufforderung des Amtsgerichts München vom Juni 2021 wegen Erschleichens von Leistungen bisher nicht nachgekommen war. Auch er konnte vor Ort die Geldstrafe nicht bezahlen, daher wurde er von den Beamten zur Verbüßung einer 80-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
Im selben Zug überprüften die Einsatzkräfte einen Staatsbürger aus Guinea-Bissau, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag. Das Amtsgericht Köthen verurteilte den 31-Jährigen zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Zur Verbüßung der Strafe wurde er von den Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
Am Nachmittag desselben Tages überprüften Zollbeamte einen mazedonischen Staatsbürger bei der Einreise mit der Fähre Romanshorn-Friedrichshafen. Dabei stellten sie fest, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Lübeck vorlag. Das Amtsgericht Ahrensberg verurteilte den 29-Jährigen im August 2020 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Beamten übergaben den Mann zuständigkeitshalber an die Bundespolizeiinspektion Konstanz. Zur Verbüßung der Freiheitsstrafe wurde er von den Beamten in die Justizvollzugsanstalt Ravensburg gebracht.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Baden-Württemberg für 2022/2023
Die Drogenraten in Baden-Württemberg zwischen 2022 und 2023 zeigen einen Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 40049 Fälle erfasst, während es im Jahr 2023 nur 37873 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank ebenfalls von 36787 auf 34877. Die Anzahl der Verdächtigen ging von 32420 auf 30714 zurück, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 28389 auf 26963 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 4031 auf 3751 sank. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 10727 auf 11419. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an aufgezeichneten Drogenfällen in Deutschland mit 73917 Fällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 40.049 | 37.873 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 36.787 | 34.877 |
Anzahl der Verdächtigen | 32.420 | 30.714 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 28.389 | 26.963 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 4.031 | 3.751 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 10.727 | 11.419 |
Quelle: Bundeskriminalamt