Beamte des Polizeireviers Gaggenau ermitteln gegen einen Tatverdächtigen, der Videos ohne Einwilligung für seinen SocialMedia-Account erstellt hat. Der Mann wird wegen 14 Verstößen gegen das Kunsturheberrechtsgesetz angeklagt.
Gaggenau: Ermittlungsverfahren eingeleitet

Gaggenau, Gernsbach (ost)
Die Polizeibeamten des Reviers Gaggenau konnten nach den Vorfällen im März einen 21-jährigen Verdächtigen identifizieren, der Videos für seinen Social-Media-Account ohne Zustimmung der Betroffenen erstellt hatte. Am Dienstag (26. Mai 2026) wurde ein Durchsuchungsbeschluss, der von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden beim zuständigen Amtsgericht erwirkt worden war, in Rastatt gegen den Verdächtigen vollstreckt. Bei der Durchsuchung konnten die Beamten umfangreiches Beweismaterial sicherstellen, das nun ausgewertet werden muss. Der Verdächtige hat das Recht, zu schweigen, in Anspruch genommen. Ihn erwartet nun ein Verfahren wegen insgesamt 14 ähnlicher Verstöße gegen das Kunsturheberrechtsgesetz.
/rs
Ursprüngliche Meldung vom Donnerstag, 26. März 2026, 13:50 Uhr
Gaggenau, Gernsbach – Ermittlungsverfahren eingeleitet
Weil er ohne Erlaubnis der Mitarbeiter in mehreren Geschäften Videos für seinen Social-Media-Account gedreht hatte, ermitteln die Beamten des Polizeireviers Gaggenau nun gegen einen noch unbekannten Täter wegen Urheberrechtsverletzungen. Am 5. März filmte er Mitarbeiter einer Apotheke in Gernsbach und veröffentlichte das Video auf einem bekannten Kurzvideo-Portal. Dabei gab er sich als Paketbote aus, warf ein Paket über die Theke und filmte die Reaktionen. Mitte März soll er ein Schnellrestaurant in Bad Rotenfels besucht haben und zwei Mitarbeiter gefilmt haben, die durch die anschließende unerlaubte Veröffentlichung bloßgestellt wurden. In einem aktuellen Fall filmte er am Mittwoch eine Kassiererin in der Theodor-Bergmann-Straße in Gaggenau ohne deren Zustimmung und stellte sie beim Bezahlvorgang mit einem überdimensionalen Geldschein und einer ebenso großen Bankkarte bloß.
/rs
Quelle: Presseportal








