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Geldwäsche-Verdacht: Taskforce durchsucht Wohnungen

Die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg hat Wohnungen wegen Krypto-Mixer-Betrieb durchsucht. Verdächtige im Alter von 29 Jahren betroffen.

Titelbild
Foto: Presseportal.de

Stuttgart (ost)

Die Sonderkommission Finanzkriminalität Baden-Württemberg (SKF BW) hat kürzlich zusammen mit dem Polizeipräsidium Reutlingen mehrere Wohnungen und Geschäftsräume in der Region Stuttgart sowie in Frankfurt am Main durchsucht, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den Betrieb eines sogenannten Krypto-Mixers. Die beiden Beschuldigten sind 29 Jahre alt.

Ein Krypto-Mixer ist ein Dienst zur Anonymisierung von Kryptowährungen, der die Herkunft und das Ziel von Transaktionen verschleiert, indem er Kryptowährungen von verschiedenen Nutzern mischt und dann an neu generierte Adressen zurücküberträgt.

Der Hauptzweck der Verwendung von Krypto-Mixern besteht darin, die staatliche Verfolgung von Geldflüssen zu erschweren oder zu verhindern. Es gibt Erkenntnisse, dass Krypto-Mixer gezielt von Personen aus dem kriminellen Umfeld genutzt werden, um die Herkunft von aus illegalen Aktivitäten stammenden Vermögenswerten zu verschleiern.

Dem Hauptbeschuldigten aus der Region Stuttgart wird vorgeworfen, von 2017 bis 2022 zwei Krypto-Mixer für die Währungen Bitcoin und Ethereum gegen eine Provision pro Transaktion betrieben zu haben. Das bisher festgestellte Transaktionsvolumen im Bereich Ethereum beläuft sich allein auf etwa 140 Millionen US-Dollar. Gegen ihn wird unter anderem wegen des Verdachts der Geldwäsche und des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) ermittelt. Es besteht auch der Verdacht der Steuerhinterziehung, da ein Teil seiner Provisionen nach dem Stand der Ermittlungen nicht beim Finanzamt angegeben wurde.

Der andere Beschuldigte, ebenfalls aus der Region Stuttgart, unterstützte nach aktuellen Erkenntnissen vor allem in technischen und betrieblichen Angelegenheiten und erhielt dafür eine Bezahlung.

Während der Durchsuchungen wurden zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien, Geschäftsunterlagen sowie Kryptowährungs-Wallets und andere Vermögenswerte beschlagnahmt. Die Datenträger werden nun von den Ermittlern ausgewertet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Beschuldigten wieder freigelassen.

Zusatzinformation: Die Sonderkommission Finanzkriminalität Baden-Württemberg (SKF BW) ist eine ressortübergreifende Ermittlungseinheit, bestehend aus Mitarbeitern des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Stuttgart II und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Die Einheit führt Ermittlungen nach dem Prinzip „follow the money“ durch. Sie bearbeitet bedeutende Fälle von Geldwäsche und damit zusammenhängenden Straftaten sowie Steuerstraftaten. Die Einheit hat auch den Auftrag, Terrorismusfinanzierung zu erkennen und zur Bekämpfung von (organisierter) Kriminalität beizutragen.

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Baden-Württemberg für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in Baden-Württemberg stiegen zwischen 2022 und 2023 deutlich an. Im Jahr 2022 wurden 11144 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 13531 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 4056 auf 4420. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 3146 im Jahr 2022 auf 3473 im Jahr 2023. Darunter waren 2153 männliche Verdächtige, 993 weibliche Verdächtige und 1119 nicht-deutsche Verdächtige. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 11.144 13.531
Anzahl der aufgeklärten Fälle 4.056 4.420
Anzahl der Verdächtigen 3.146 3.473
Anzahl der männlichen Verdächtigen 2.153 2.380
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 993 1.093
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 1.119 1.331

Quelle: Bundeskriminalamt

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