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Gemeinsame Kontrollaktion in Baden-Badener Gastronomiebetrieben

Verstöße aufgedeckt und Fluchtversuch unterbunden. Am Freitagabend fanden Kontrollen in 13 Betrieben statt. Ein Arbeitnehmer versuchte zu flüchten, wurde aber gestoppt.

Symbolbild Zollverwaltung
Foto: Presseportal.de

Karlsruhe (ost)

Am Abend des 14. August 2026 wurden in der gesamten Stadt Baden-Baden Überprüfungen in verschiedenen Restaurants durchgeführt. Das Amt für Ordnung und Sicherheit sowie das Umweltamt der Stadt Baden-Baden kontrollierten zusammen mit der Polizei und dem Hauptzollamt Karlsruhe – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Rastatt insgesamt 13 Betriebe und 45 Arbeitnehmer.

Im Zuge der gemeinsamen Aktion wurden Verstöße gegen den Jugendschutz, das Gaststättenrecht, den Brandschutz sowie im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Substanzen festgestellt. Aufgrund von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften wurde einem Betrieb die Speisenabgabe untersagt. In einem anderen Fall wurde aufgrund von Verstößen gegen die Allgemeinverfügung für Shisha-Bars in Baden-Baden ein Shisha-Verbot ausgesprochen.

Zusätzlich wurden zwei Steuerstrafverfahren eingeleitet. Des Weiteren stellten die Einsatzkräfte im Bereich der Schwarzarbeit mehrere Sofortmeldeverstöße fest.

Während einer Kontrolle versuchte ein Arbeitnehmer, einer Überprüfung zu entkommen. Die Einsatzkräfte der FKS Rastatt konnten den Fluchtversuch nach kurzer Verfolgung direkt unterbinden. Eine anschließende Überprüfung ergab, dass die Person aufgrund einer ausstehenden Zahlungsforderung im Zusammenhang mit einem Leistungsmissbrauch zum Nachteil der Agentur für Arbeit zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war.

An die Kontrollen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen und weitere Prüfungen an. Dabei werden unter anderem die vor Ort gesammelten Arbeitnehmerdaten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen überprüft.

Quelle: Presseportal

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