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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und der Bundespolizeiinspektion Konstanz – Verurteilung eines Schleusers zu sieben Monaten Haft

Deutscher Schleuser von minderjährigen Ausländern verurteilt – Urteil fällt nach gemeinsamen Ermittlungen der Behörden und Beschlagnahmung von Schleuserlohn.

Foto: unsplash

Singen (ost)

Die Ermittlungen gegen einen deutschen Staatsangehörigen wegen des Einschleusens von minderjährigen Ausländern wurden seit Oktober 2022 von der Staatsanwaltschaft Konstanz und der Bundespolizeiinspektion Konstanz gemeinsam durchgeführt. Nun hat das Amtsgericht Singen ein Urteil gefällt.

Der Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Kontrolle eines Fahrzeugs am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH) im Oktober 2022. Der Mann, der zum Zeitpunkt des Vergehens 28 Jahre alt war, hatte versucht, unentdeckt mit zwei minderjährigen afghanischen Staatsangehörigen über die Grenze von Deutschland in die Schweiz einzureisen. Die beiden jugendlichen Mitfahrer waren 15 und 16 Jahre alt und besaßen keine erforderlichen Dokumente für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.

Nach den Ermittlungen wurde festgestellt, dass der 28-Jährige die beiden Jugendlichen gezielt ins Bundesgebiet eingeschleust hatte.

Am 19. Dezember 2023 wurde er vom Amtsgericht Singen rechtskräftig zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das mitgeführte Bargeld in Höhe von 1.900 Euro wurde als Schleuserlohn identifiziert und vom Amtsgericht Singen eingezogen.

Kontakt:

Nico Haller
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Telefon: 07531 1288 – 1012 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24