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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm, des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Ulm – Haftbefehl eröffnet

Haftbefehl gegen deutschen Bundeswehrangehörigen im Krankenstand eröffnet, während Ermittlungen zur Geiselnahme andauern.

Foto: unsplash

Stuttgart (ost)

Nachtrag zu der Pressemitteilung vom 26. (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/5700912) und 27. (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/5701077) Januar 2024

Dem 44-jährigen deutschen Verdächtigen wurde am 31. Januar 2024 der Haftbefehl, den die Staatsanwaltschaft Ulm beantragt hatte, vom zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Ulm eröffnet. Dies geschah aufgrund des Gesundheitszustands des Verdächtigen in einem Krankenhaus. Der Mann befindet sich derzeit noch dort, bis sein Gesundheitszustand eine Verlegung ins Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg ermöglicht. Er hat bisher nicht zu dem Vorwurf Stellung genommen. Der 44-Jährige ist ein Mitglied der Bundeswehr im Krankenstand. Er kommt aus Nordrhein-Westfalen.

Die Ermittlungen des Polizeipräsidiums Ulm und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg zur Geiselnahme und zum Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei, insbesondere zur Rekonstruktion des Tathergangs, dauern in enger Zusammenarbeit mit der leitenden Staatsanwaltschaft Ulm noch an. Zum aktuellen Stand der Ermittlungen können keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Kontakt:

Staatsanwaltschaft Ulm
Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger
Tel. 0731/189-1441

Polizeipräsidium Ulm
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Polizeihauptkommissar Joachim Schulz
Tel. 0731/188-1111
E-Mail: ulm.pressestelle@polizei.bwl.de

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Leiter Pressestelle / Pressesprecher
Kriminaloberrat David Fritsch
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 5401-2044

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24