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Grenzkontrollen in Kehl: 69-tägige Haftstrafe

Ein irakischer Staatsangehöriger wurde von der Bundespolizei kontrolliert und muss nun eine Haftstrafe verbüßen, da er gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hat.

Foto: unsplash

Kehl (ost)

Am 27. Mai 2026 wurde ein Bürger aus dem Irak von der Bundespolizei überprüft. Der Mann, der 45 Jahre alt ist, war von Frankreich nach Kehl gereist. Bei der Überprüfung seiner Identität stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl wegen einer Verletzung des Aufenthaltsgesetzes gegen ihn vorlag. Außerdem konnte er keine gültigen Dokumente für die Grenzüberquerung vorlegen.

Da er nicht in der Lage war, die geforderte Geldstrafe zu zahlen, wird er nun eine Haftstrafe von 69 Tagen in einem Gefängnis verbüßen müssen. Darüber hinaus wird er wegen des versuchten unerlaubten Grenzübertritts angezeigt.

Quelle: Presseportal

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