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Gutach: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gastronomie

Zoll entdeckt Verstöße in Ortenaukreis, darunter Arbeitnehmer ohne nötige Papiere und Arbeitgeber ohne Meldungspflicht.

Foto: unsplash

Offenburg (ost)

Insgesamt wurden am Abend des 18. Mai elf Unternehmen und 60 Personen von Zöllnern aus Offenburg im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft.

Während der Kontrolle eines Restaurants in Gutach (Schwarzwaldbahn) trafen die Beamten auf einen albanischen Arbeitnehmer, der weder über die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung noch über die notwendige Arbeitserlaubnis verfügte. Das Hauptzollamt Lörrach leitet nun Ermittlungen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der illegalen Arbeitsaufnahme ein. Ein anderer Arbeitnehmer gestand den Beamten des Hauptzollamts Lörrach vor Ort, Sozialleistungen zu beziehen, ohne dies dem zuständigen Leistungsträger mitzuteilen. Sollten die Ermittlungen eine Überzahlung von Sozialleistungen bestätigen, wird gegen den Mann ein Betrugsverdacht erhoben. Da der Arbeitgeber beider Männer keine Sozialversicherungsmeldung abgegeben hat und auch keine Sofortmeldung erfolgte, erwartet ihn neben den Ermittlungen wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und illegaler Beschäftigung von Ausländern auch ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht.

In einem Betrieb in Wolfach trafen die Zöllner einen irakischen Arbeitnehmer an, der ebenfalls weder einen deutschen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitserlaubnis vorlegen konnte. Auch gegen ihn werden nun Ermittlungen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und illegaler Arbeitsaufnahme eingeleitet. Zudem war die zuständige Ausländerbehörde an seinem Aufenthaltsort interessiert, da er gegen das Asylverfahrensgesetz verstoßen hatte und deshalb zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Die Zöllner konnten den aktuellen Aufenthaltsort des Irakers vor Ort feststellen. Auch gegen seinen Arbeitgeber wird nun wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und illegaler Beschäftigung von Ausländern ermittelt. Aufgrund fehlender Sozialversicherungsmeldung und unterlassener Sofortmeldung erwartet ihn – ebenso wie einen weiteren Gastronom aus Wolfach – ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht.

Quelle: Presseportal

nf24