Ein Mann wird wegen offenen Haftbefehls festgenommen und muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Bundespolizei vollstreckt Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München I.
Haftbefehl am Grenzübergang Bietingen

Bietingen (ost)
Polizeibeamte haben an der Grenze in Bietingen einen Mann entdeckt, der einen offenen Haftbefehl hat. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, muss er nun ins Gefängnis.
Am Samstagmorgen, den 13. Juni 2026, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen rumänischen Staatsbürger, der mit einem Fernreisebus am Grenzübergang Bietingen / Thayngen (CHE) in das Land einreisen wollte. Der 29-jährige Mann hatte einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I gegen ihn. Das Amtsgericht München hatte im Mai 2022 einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen ihn erlassen, den er bisher nicht bezahlt hatte. Da er vor Ort die Geldstrafe nicht begleichen konnte, muss er nun eine 29-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten brachten ihn dafür in das Gefängnis Konstanz.
Quelle: Presseportal








