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Haftbefehl am Grenzübergang Bietingen

Beamte der Bundespolizei haben einen Mann mit offenen Vollstreckungshaftbefehl festgenommen. Der Ukrainer muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 160 Tagen antreten.

Foto: Depositphotos

Bietingen (ost)

Polizeibeamte haben an der Grenze in Bietingen eine Person entdeckt, die einen offenen Haftbefehl hatte. Da der Mann seine Geldstrafe nicht begleichen konnte, musste er ins Gefängnis.

Am Abend des Montags, den 21. April 2025, haben Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Bürger aus der Ukraine bei der Einreise nach Deutschland am Grenzübergang Bietingen / Thayngen kontrolliert. Gegen den 46-jährigen Mann lag ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Konstanz hatte ihm im Oktober 2024 eine Strafe wegen Hehlerei auferlegt, die er bis dato nicht bezahlt hatte. Da er die Geldstrafe vor Ort nicht begleichen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 160 Tagen antreten. Die Beamten brachten ihn daraufhin in das Gefängnis in Konstanz.

Quelle: Presseportal

nf24