Eine Frau mit offenem Vollstreckungshaftbefehl wurde kontrolliert. Nach Zahlung der Geldstrafe durfte sie weiterreisen.
Haftbefehl am Grenzübergang Bietingen

Bietingen (ost)
Polizeibeamte haben an der Grenze in Bietingen eine Frau entdeckt, die einen offenen Haftbefehl hatte. Nachdem sie die Geldstrafe bezahlt hatte, durfte sie weiterreisen.
Am Dienstagnachmittag, den 3. Februar 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizei eine lettische Staatsbürgerin, die in das Land einreisen wollte, am Grenzübergang Bietingen / Thayngen. Die 30-jährige Frau hatte einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach gegen sich. Das Amtsgericht Ansbach hatte im Oktober 2023 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen sie erlassen, den sie bisher nicht bezahlt hatte. Da sie nicht über genügend Geld verfügte, um die Strafe zu zahlen, rief sie ihren Chef in Lettland an, der das Geld auf ihr Konto überwies. Schließlich zahlte sie die Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro vor Ort. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte sie ihre Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal








