Bundespolizei vollstreckt offenen Haftbefehl bei rumänischem Staatsangehörigen wegen nicht bezahlter Geldstrafe, 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe droht.
Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz

Konstanz (ost)
Polizeibeamte haben am Mittwoch einen Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz durchgesetzt. Der Gesuchte war nicht in der Lage, seine Geldstrafe zu zahlen und muss nun ins Gefängnis.
Am Mittwochmorgen (12. August 2026) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen rumänischen Bürger in einem Fernreisebus an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz kontrolliert. Dabei wurde ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main festgestellt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte den 31-Jährigen im April 2025 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe. Da er diese bislang nicht bezahlt hat und auch vor Ort nicht zahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen absitzen. Die Beamten brachten ihn dazu in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Presseportal








