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Haftbefehl im Zug nach Singen

Die Bundespolizei vollstreckte am Mittwoch einen offenen Haftbefehl gegen einen kosovarischen Staatsangehörigen im IC 188. Ein Freund zahlte die Geldstrafe, sodass der Mann seine Reise fortsetzen konnte.

Foto: unsplash

Singen (ost)

Polizeibeamte haben am Mittwoch einen Mann mit einem ausstehenden Haftbefehl im IC 188 entdeckt. Nachdem ein Bekannter die fällige Geldstrafe für den Gesuchten beglich, durfte er seine Reise fortsetzen.

Am Mittwochnachmittag (15. Juli 2026) führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz eine Kontrolle an einem kosovarischen Bürger im internationalen Zug (IC 188 von Zürich nach Singen) durch, kurz vor der Ankunft am Bahnhof Singen. Während der Überprüfung wurde ein ausstehender Haftbefehl gegen den 33-jährigen Mann festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte nach ihm, da er die Geldstrafe eines Strafbefehls des Amtsgerichts Stuttgart wegen unerlaubten Aufenthalts seit März 2022 noch nicht beglichen hatte. Der Mann war nicht in der Lage, die Strafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort zu zahlen. Nach einem Anruf bei einem Freund beglich dieser den Betrag an der Polizeiwache in Filderstadt und verhinderte so eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe für den Gesuchten. Nach Bestätigung des Zahlungseingangs und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.

Quelle: Presseportal

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