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Haftbefehl vollstreckt am Grenzübergang Bietingen

Ein Mann mit offenen Vollstreckungshaftbefehl bezahlt Geldstrafe und darf weiterreisen. Bundespolizei kontrolliert deutschen Staatsangehörigen und verhindert Ersatzfreiheitsstrafe.

Foto: unsplash

Bietingen (ost)

Polizeibeamte haben an der Grenze in Bietingen einen Mann entdeckt, der einen offenen Haftbefehl hatte. Nachdem er seine Geldstrafe bezahlt hatte, durfte er weiterreisen.

Am Samstagnachmittag (16. Mai 2026) wurde ein deutscher Staatsbürger von Beamten der Bundespolizeiinspektion Konstanz am Grenzübergang Bietingen / Thayngen bei seiner Einreise ins Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 26-jährigen Mann lag ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen vor. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hatte ihn im Oktober 2025 wegen Bandendiebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt, die er bisher nicht bezahlt hatte. Vor Ort beglich er die Strafe in Höhe von 1.050 Euro und entging somit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.

Quelle: Presseportal

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