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Haslach, B33 – Kontrolle der Ruhezeiten von Lastwagenfahrern

Vier Beamte überprüften neun Sattelzüge aus dem Ausland. Verstöße gegen Ruhezeitregelungen wurden festgestellt und Unternehmer sanktioniert.

Foto: Depositphotos

Haslach (ost)

Zum Anlass der Osterfeiertage haben vier Polizeibeamte vom Revier Haslach den Parkplatz an der B33 zwischen Haslach und Hausach überprüft und kontrolliert die vorgeschriebenen Ruhezeiten von Lastwagenfahrern. Es wurde festgestellt, dass seit dem vergangenen Samstag neun Sattelzüge aus dem europäischen Ausland dort geparkt waren. Bereits am Samstag und Sonntag wurde beobachtet, dass die Fahrer ihre Ruhezeiten in den Fahrzeugen verbrachten. Dies ist jedoch nach deutschem und europäischem Recht ab einer bestimmten Stundenzahl verboten, um die Erholung der Fahrer an den freien Tagen sicherzustellen.

Die Kontrolle am Ostermontag bestätigte den Verdacht größtenteils. Einer der neun Sattelzüge transportierte verderbliche Lebensmittel. Der Fahrer konnte weiterfahren, bevor er die problematische Stundenzahl erreichte. Der Fahrer eines anderen Sattelzugs setzte offensichtlich in der Nacht zum Montag seine Fahrt trotz des Feiertagsfahrverbots fort. Die Daten der restlichen sieben Fahrzeuge wurden zur Strafverfolgung gesammelt und die Weiterfahrt wurde untersagt, bis die jeweiligen Unternehmer eine Sicherheitsleistung erbracht haben. Zwei Unternehmensverantwortliche zahlten jeweils einen Betrag von knapp 3.000 Euro direkt vor Ort.

Der Parkplatz, an dem die Kontrolle durchgeführt wurde, verfügt weder über angemessene sanitäre Einrichtungen noch über die erforderliche Ruhe (durch die angrenzende Bundesstraße). Die angewandte Rechtsvorschrift in diesem Fall dient dem Schutz der Fahrer. Der Schwerpunkt der Sanktionen lag daher auf den verantwortlichen Transportunternehmern. Eine mögliche Bestrafung der Fahrerverstöße wird anschließend vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) entschieden.

/hg /wo

Quelle: Presseportal

nf24