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Haslach: Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften für Lkw-Fahrer

Die Kontrolle eines ausländischen Sattelzuges ergab einen Verstoß gegen Ruhezeiten und mangelhafte Ladungssicherung, was zur Untersagung der Weiterfahrt führte.

Foto: unsplash

Haslach (ost)

Es ist den Beamten im Verkehrsbereich bekannt, dass die Lastwagenfahrer oft unter großem Zeitdruck stehen. Dies wurde am vergangenen Sonntagnachmittag bei einer Kontrolle eines ausländischen Sattelzuges auf einem Parkplatz an der B33 durch eine Streife des Polizeireviers Haslach bestätigt. Der Fahrer hatte bereits mehr als 48 Stunden geparkt und die vorgeschriebene Ruhezeit im Führerhaus verbracht. Sowohl das europäische als auch das deutsche Recht zum Schutz der Fahrer schreiben vor, dass Wochenruhezeiten von mehr als 45 Stunden grundsätzlich nicht im Fahrzeug, sondern in einer geeigneten Unterkunft mit sanitären Einrichtungen und auf Kosten des Unternehmers verbracht werden müssen. Dadurch soll die notwendige Erholung der Fahrer gewährleistet werden. Für Unternehmer im internationalen Verkehr bedeutet dies, dass sie entsprechend planen müssen, um ihren Fahrern zumindest ein freies Wochenende im Monat zu ermöglichen. Oftmals wird dies jedoch, vor allem im osteuropäischen Raum, zu Lasten der Angestellten vernachlässigt.

In diesem Fall wurde festgestellt, dass die Ladung, riesige Papierrollen mit einem Gesamtgewicht von 23 Tonnen, größtenteils mit defektem Ladungssicherungsmaterial gesichert war. Zusätzlich wurden am Sattelauflieger unzulässige Umbauten vorgenommen, was die Sicherung der Ladung gänzlich unzureichend machte.

Die Weiterfahrt des 40-Tonner-Gespanns wurde bis zur vollständigen Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen untersagt. Die Frage, ob und in welchem Ausmaß der 29-jährige Fahrer in dieser Situation belangt wird, liegt nun im Ermessen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität. Der Unternehmer, der für die Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich ist, muss eine Sicherheitsleistung in mittlerer vierstelliger Höhe hinterlegen, um das Verfahren abzusichern.

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Quelle: Presseportal

nf24