Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch. Hauptzollämter beteiligten sich, darunter 129 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe.
Heidelberg: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls
Karlsruhe (ost)
Am 13. März 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“ durch. Alle Hauptzollämter, darunter 129 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe, beteiligten sich an den Maßnahmen.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind nichtig und werden bei Entdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in verschiedenen Branchen spezielle Branchenmindestlöhne, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und in Handwerksberufen wie Dachdecker-, Elektro- und Maler- und Lackiererhandwerk. Die gestern durchgeführten Prüfungen werden in der Regel von umfangreichen Nachermittlungen in den Unternehmen begleitet. Insbesondere bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen dienen die vor Ort erhobenen Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Ausgangspunkt für tiefergehende Prüfungen der Geschäftsunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse verschiedener Unterlagen, aus denen die Art, der Umfang, die Dauer und die Höhe der Entgelte von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Der Zoll arbeitet eng mit verschiedenen Behörden und der Rentenversicherung zusammen. In den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit verschiedenen Manipulations- und Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden häufig Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder überhaupt nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu vertuschen.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei.
Regionale Besonderheiten an den vier FKS-Standorten des Hauptzollamts Karlsruhe, die sich auf die jeweiligen Prüfungsergebnisse beziehen.
FKS Karlsruhe: 85 Personen wurden befragt. Es wurden drei Strafverfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Als Zufallsfund wurden ein Vollstreckungshaftbefehl vollstreckt und zwei Personen, die zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben waren, festgestellt. Darüber hinaus wurden noch zwei Gramm Amphetamin gefunden.
FKS Heidelberg: 63 Personen wurden befragt. Insgesamt wurden im Rahmen der gesamten Maßnahme vier Strafverfahren gegen Arbeitgeber wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Aufgrund festgestellter Ordnungswidrigkeiten wurden vor Ort insgesamt acht Verfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet.
FKS Rastatt: 45 Personen wurden befragt. Bei einem Kfz-Betrieb musste die Prüfung vor Ort abgebrochen und ein Strafverfahren, in Konkurrenz mit entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren, wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens gemäß § 266a StGB eingeleitet werden. Daraufhin wurden unmittelbar strafprozessuale Maßnahmen wie Vernehmungen und Durchsuchungen der Betriebsräume durchgeführt.
FKS Ludwigshafen: 45 Personen wurden befragt. Im Rahmen der durchgeführten Personenerfassungen und Geschäftsunterlagenprüfungen ergaben sich in acht Fällen Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns. In acht Fällen wurden Arbeitnehmer/-innen arbeitend angetroffen, ohne im Besitz eines Aufenthaltstitels oder einer Arbeitsgenehmigung zu sein. Fünf dieser Arbeitnehmer wurden in der Küche einer Bäckerei angetroffen. Sie gaben an, keinen Lohn für ihre Arbeit zu erhalten. Bei der Prüfung eines Cafés wurden Vapes gefunden, die gegen das Tabakerzeugnisgesetz verstoßen. Diese wurden von den Einsatzkräften sichergestellt und zur weiteren Bearbeitung an die Polizei übergeben. Weitere Tabakerzeugnisse wurden im Rahmen der Aufsichtsmaßnahmen sichergestellt und den zuständigen Zolldienststellen übergeben.
Quelle: Presseportal